Zur Senkung der Feinstaub- und anderer Schadstoffbelastung hat die EU die "Feinstaub-Richtlinie" erlassen. Wenn bestimmte Grenzwerte der Luftbelastung überschritten werden, sind Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung aufzustellen. Aufgrund solcher Pläne der Bezirksregierung Köln haben u.a. die Städte Köln und Bonn Umweltzonen ausgewiesen. Diese dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, deren Schadstoffausstoß bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Dabei werden vier Schadstoffklassen unterschieden, die mit einer grünen, gelben, roten oder keiner Plakette gekennzeichnet werden. Beispielsweise erhalten Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator in der Regel eine grüne Plakette.








