Grundstückseigentümer müssen die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen gelegentlich durch Sachkundige überprüfen lassen, wenn die Leitungen unterirdisch oder unzugänglich verlegt sind. Die vom Landeswassergesetz vorgegebenen Fristen sind durch die Kommunen in einem gewissen Rahmen zu verlängern oder zu verkürzen, wenn z.B. Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt sind oder wenn sich Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet befinden.
Die Stadt Bornheim hat eine entsprechende Satzung erlassen, in der für jede Straße im Stadtgebiet festgelegt ist, bis wann die Dichtheitsprüfung erstmalig erfolgt sein muss: zur Satzung
Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. auf den Seiten der Regionalgas Euskirchen als Betriebsführerin des Bornheimer Abwasserwerkes, in einer Broschüre und in der "Bürgerinfo Abwasser" des Umweltministeriums NRW:
- Informationen des Bornheimer Abwasserwerkes
- Broschüre des Umweltministeriums NRW (pdf)
- "Bürgerinfo Abwasser" des Umweltministeriums NRW







