Stadt erinnert an Bestimmungen der Friedhofssatzung Zu Allerheiligen erinnert der Umweltbeauftragte der Stadt Bornheim daran, dass der Grabschmuck auf den Bornheimer Friedhöfen nur aus kompostierbaren Materialien bestehen darf. Lediglich für Grabvasen und Markierungszeichen ist Kunststoff zulässig. Die Bornheimer Friedhofssatzung enthält diese Bestimmung, damit die Friedhofsabfälle problemlos kompostiert werden können. Aus Umweltschutzgründen ist es außerdem nicht gestattet, chemische Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel bei der Grabpflege zu verwenden.
In der Trauerfloristik gibt es seit Jahren für praktisch alle dort verwendeten Kunststoffe verrottbare Ersatzmaterialien, so dass vollständig kompostierbarer Grabschmuck auch erhältlich ist. Eventuelle Kunststoffanteile sind aber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb bittet die Bornheimer Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr die Bürgerinnen und Bürger, sich beim Kauf von Grabschmuck für Allerheiligen zu vergewissern, dass er wirklich frei von Kunststoffen ist. Dazu gibt es auch ein Informationsblatt der Stadt Bornheim, das auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht ist und in Papier bei Irmgard Mohr angefordert werden kann (Umwelttelefon: 02222 / 945-310).
Eigentlich schließt die Satzung auch Grableuchten mit Kunststoffhülle aus. Als Alternative gibt es Grableuchten aus rotem Glas. Sie sind jedoch im Handel nicht immer erhältlich, zudem kann die Wiederbefüllung aufgrund von Wachsresten umständlich sein. Daher duldet die Stadt die Verwendung von Einwegleuchten mit Kunststoffhülle. Sie bittet aber dringend darum, die ausgebrannten Hüllen nicht mit den Grünabfällen wegzuwerfen, sondern sie in die Abfallbehälter für sonstigen Müll zu werfen.







