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Bornheim, 12.12.2011

Rat verabschiedete Resolution zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012

Eine von allen im Rat der Stadt Bornheim vertretenen Fraktionen verabschiedete Resolution zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 ist auf dem Weg in die Landeshauptstadt Düsseldorf. Unter der Überschrift „Sicherstellung eines auskömmlichen und gerechten Finanzausgleichs“ verabschiedeten die Ratsmitglieder auf ihrer Sitzung am gestrigen Donnerstag (8.12.11) die Resolution des Rates der Stadt Bornheim einstimmig und ohne Enthaltung.

Die Liste der Adressaten der Resolution wird angeführt vom Präsidenten des Landtages Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg, der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger.

Hier der Wortlaut der Resolution des Rates der Stadt Bornheim, die von Bürgermeister Wolfgang Henseler und allen Fraktionen unterschrieben wurde:

Resolution des Rates der Stadt Bornheim
zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012)

 „Sicherstellung eines auskömmlichen und gerechten Finanzausgleichs“

1. Der Rat der Stadt Bornheim begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Verbundmasse im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012. Seiner Ansicht nach bedarf es jedoch einer weiteren, spürbaren Aufstockung durch das Land, um die Finanzierung der kommunalen Aufgaben sicherzustellen. Steuerentlastungen durch den Bund, die die Finanzausstattung der Länder beschneiden, konterkarieren das Erreichen dieses Ziels.

2. Aus Sicht des Rates der Stadt Bornheim sind die strukturellen Veränderungen, die mit dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 einhergehen, kritisch zu würdigen. Insbesondere die Ergänzung des kommunalen Finanzausgleichs durch eine Abundanzumlage ist in diesem Zusammenhang in ihrer jetzigen Konkretisierung kritisch zu bewerten, da hiervon mehrheitlich Kommunen betroffen wären, die bereits heute nicht mehr über strukturell ausgeglichene Haushalte verfügen, sondern ihre Haushalte oftmals über den Verzehr ihres Vermögens und die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung finanzieren. Der Rat der Stadt Bornheim begrüßt daher, dass von dieser Umlage vorerst abgesehen wird und spricht sich dafür aus, auch künftig keine Abundanzumlage einzuführen.

3. Der Rat der Stadt Bornheim fordert die Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindfinanzierungsgesetzes 2012 sowie des Stärkungspaktgesetzes zwecks Sicherstellung einer nachhaltigen und flächendeckenden Konsolidierung und Stabilisierung der Haushaltssituation aller objektiv Not leidenden Kommunen in NRW zu überarbeiten, mit dem Ziel:
 die vorgesehene Konsolidierungshilfe auskömmlich zu dotieren, damit allen Kommunen die Perspektive eines strukturellen Haushaltsausgleichs sowie einer Entschuldung gegeben wird und
 die Mittelverteilung nicht alleine am Merkmal „Überschuldung“ auszurichten.

4. Der Rat der Stadt Bornheim appelliert an das Land, seiner Verpflichtung nachzukommen und sicherzustellen, dass alle Kommunen, die im Rahmen ihrer sozio-strukturellen Gegebenheiten verantwortlich wirtschaften, ihren laufenden Haushalt strukturell ausgleichen und bestehende Schulden abbauen können.
Ende der Resolution!

Bürgermeister Wolfgang Henseler hatte schon in der letzten Ratsitzung auf die dramatischen Auswirkungen der neuen Berechnung der Schlüsselzuweisungen hingewiesen. Wolfgang Henseler: „Einen Einbruch von 10 Mio. Euro können wir bei zunehmenden Aufgaben wie dem Ausbau der U 3-Betreuung oder der OGS sowie bei einem deutlichen Investitionsstau in vielen Bereichen nicht mehr auffangen. So wird kommunale Selbstverwaltung zur Farce!“

Die in 2011 und 2012 für Bornheim zu verzeichnenden Einschnitte bei den Schlüsselzuweisungen sind auf geänderte Strukturen der Berechnungssystematik zurückzuführen, die gravierende Umverteilungen zwischen den Kommunen zur Folge haben. Dies resultiert aus der Umsetzung der Vorschläge des ifo-Gutachtens aus 2008 und der zwischenzeitlichen Beratungsergebnissen der ifo-Kommission.

Nach § 5 des GFG bemessen sich die Schlüsselzuweisungen für die einzelnen Kommunen nach ihrer durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer Steuerkraft.
Indikatoren für die Aufgabenbelastung bilden dabei die Zahlen zu
• Bevölkerung
• Schüler
• Bedarfsgemeinschaften i. S.. v. § 7 SGB II
• Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung eines der Aufgabenbelastung entsprechenden fiktiven Finanzbedarfs der Kommune ein.

Durch die Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen besteht die Gefahr, dass Bornheim auch in den nächsten Jahren kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherkonzept vorlegen kann. In der Konsequenz könnten alle freiwilligen Aufwendungen der Stadt wie die Bücherei und das Hallenfreizeitbad in ihrer Existenz gefährdet sein.

Die Entwicklung der Zahlungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ab 2001 sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt:

GFG Schlüssel-zuweisungen Abmilde-rungshilfe einmalig Investitions-pauschale Bildungs-pauschale Sport-pauschale Gesamt
2001 10.785.941   548.767 0 0 11.334.708
2002 11.185.675   450.894 775.374 0 12.411.943
2003 10.448.476   536.733 675.228 0 11.660.437
2004 12.618.195   977.516 779.881 112.651 14.488.243
2005 10.474.142   877.242 815.954 114.172 12.281.510
2006 11.996.938   702.994 848.461 129.662 13.678.055
2007 13.910.547   983.590 858.678 130.068 15.882.883
2008 17.040.202   1.063.707 1.034.821 130.402 19.269.132
2009 15.249.474   1.165.974 1.162.948 130.808 17.709.204
2010 14.336.529   1.144.841 1.169.538 131.327 16.782.235
2011 10.197.233   1.156.099 1.184.593 131.876 12.669.801
2012* 7.671.710 901.945 1.231.312 1.174.316 132.015 11.111.298
* erste Modellrechnung GFG 2012    

In den beiden nachfolgenden Übersichten sind die Veränderungen (als Veränderungsbetrag bzw. als Prozentwert) jeweils gegenüber dem Vorjahr zu erkennen:

Veränderung gegenüber Vorjahr Schlüssel-zuweisungen Abmilde-rungshilfe einmalig Investitions-pauschale Bildungs-pauschale Sport-pauschale Gesamt
2001           
2002 + 399.734   - 97.873  + 775.374   + 1.077.235
2003 - 737.199   + 85.839  - 100.146   - 751.506
2004 + 2.169.719   + 440.783  + 104.653  + 112.651  + 2.827.806
2005 - 2.144.053   - 100.274  + 36.073  + 1.521  - 2.206.733
2006 + 1.522.796   - 174.248  + 32.507  + 15.490  + 1.396.545
2007 + 1.913.609   + 280.596  + 10.217  + 406  + 2.204.828
2008 + 3.129.655   + 80.117  + 176.143  + 334  + 3.386.249
2009 - 1.790.728   + 102.267  + 128.127  + 406  - 1.559.928
2010 - 912.945   - 21.133  + 6.590  + 519  - 926.969
2011 - 4.139.296   + 11.258  + 15.055  + 549  - 4.112.434
2012* - 2.525.523  + 901.945  + 75.213  - 10.277  + 139  - 1.558.503


Veränderung gegenüber Vorjahr in % Schlüssel-zuweisungen Abmilde-rungshilfe einmalig Investitions-pauschale Bildungs-pauschale Sport-pauschale Gesamt
2001           
2002 + 3,7%    - 17,8%      + 9,5%
2003 - 6,6%    + 19,0%  - 12,9%    - 6,1%
2004 + 20,8%    + 82,1%  + 15,5%    + 24,3%
2005 - 17,0%    - 10,3%  + 4,6%  + 1,4%  - 15,2%
2006 + 14,5%    - 19,9%  + 4,0%  + 13,6%  + 11,4%
2007 + 16,0%    + 39,9%  + 1,2%  + 0,3%  + 16,1%
2008 + 22,5%    + 8,1%  + 20,5%  + 0,3%  + 21,3%
2009 - 10,5%    + 9,6%  + 12,4%  + 0,3%  - 8,1%
2010 - 6,0%    - 1,8%  + 0,6%  + 0,4%  - 5,2%
2011 - 28,9%    + 1,0%  + 1,3%  + 0,4%  - 24,5%
2012* - 24,8%    + 6,5%  - 0,9%  + 0,1%  - 12,3%

 


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