Am gestrigen Freitag hatte der Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Ausweisung von Abbaugebieten für hochreinen weißen Quarzkies zu entscheiden. Es ging um die Frage, in welchem Umfang sogenannte Konzentrationszonen für den Abbau des Quarzkieses ausgewiesen werden müssen, um damit gleichzeitig den Abbau in anderen Bereichen im Regierungsbezirk ausschließen zu können.
Wie Bürgermeister Wolfgang Henseler, der mit seinem Umweltbeauftragten Dr. Wolfgang Paulus persönlich die Sitzung verfolgte, mitteilt, hat sich der Regionalrat einstimmig dafür entschieden, ausschließlich die Süderweiterung des Quarzkiestagebaus Alfter-Witterschlick als Konzentrationszone auszuweisen. Neben den Planungen in Rheinbach-Flerzheim und Weilerswist-Nord ist damit auch die Abbauplanung am Sonnenhof im Bornheimer Dobschleider Tal vom Tisch.
Der Regionalrat hat nun die Bezirksregierung Köln beauftragt, im nächsten Schritt die Aufstellung des Planes und damit seine Rechtswirksamkeit vorzubereiten.
Nach acht Jahren zähen Ringens um Quarzqualitäten, und –Mengen, nach geeigneten Lagerstätten und Abwägung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist nun ein Kompromiss erreicht worden, in dem alle Beteiligten ein Stück weit aufeinander zugegangen sind. Die Mitglieder des Regionalrats dankten daher auch ausdrücklich dem Engagement der Regierungspräsidentin, des Kreises und der Kommunen sowie der fachkundig vertretenen Bürgerschaft, die unermüdlich auf die Probleme des Abbaus für Natur, Landschaft, Naherholung und Lebensqualität hingewiesen hatten.
Bürgermeister Wolfgang Henseler ist sehr erfreut, dass der Regionalrat diesen Beschluss nun gefasst hat. „Bisher gibt es keine Regelung des Quarzkiesabbaus im Regionalplan, jeder könnte nach seinem Belieben einen Abbauantrag stellen. Um dies zu verhindern, bedurfte es dringend der Ausweisung einer Konzentrationszone für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies. Es ist zwar zu erwarten, dass die Abbauunternehmen, die dabei nicht zum Zuge kommen, sich gerichtlich gegen die Ausweisung der Konzentrationszone wehren werden. In diesen Rechtsverfahren wird sich dann zeigen müssen, ob die Regionalplanänderung rechtssicher erfolgt ist. Die erste einstimmig beschlossene Voraussetzung für eine rechtssichere Konzentrationszone, nämlich der Beschluss über die Ausweisung im Regionalplan, ist jetzt auf den Weg gebracht!“, so der Bürgermeister.







