Gemeinsam mit zur Zeit weiteren 43 NRW-Kommunen beteiligt sich die Stadt Bornheim an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 beim Verfassungsgerichtshof in Münster. Dies beschloss der Rat der Stadt Bornheim auf seiner letzten Sitzung in 2011.
Dieser Entscheidung war ein Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 24. November 2011 vorausgegangen, worin Bürgermeister Wolfgang Henseler beauftragt wurde, seine Einschätzung über eine Beteiligung der Stadt Bornheim an der Verfassungsbeschwerde dem Rat darzustellen und ihm einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Zudem sollten die zu erwartenden Kosten ermittelt werden. Bei diesen ist für die Stadt Bornheim mit einem Anteil in Höhe von 4.000 bis 5.000 € zu rechnen. Bürgermeister Henseler sieht in einer Klage mehr Chancen als Risiken und hat dem Rat deshalb eine Teilnahme an der Gemeinschaftsklage empfehlen. „Für uns alle ist es wichtig zu zeigen, dass wir dieses Gesetz für rechtlich aber für politisch falsch halten.“, erläutert der Bürgermeister. Bornheim als Nothaushaltskommune hat alleine 4,1 Mio. Euro weniger erhalten.
Die betroffenen NRW-Kommunen, denen sich jetzt auch die Stadt Bornheim anschloss, hatten bei dem Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Ingolf Deubel, ehemaliger rheinland-pfälzischer Finanzminister, eine Expertise in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Studie, stellte Prof. Dr. Deubel am 22. November in Münster vor.
Der ehemalige Finanzminister führt darin auf 217 Seiten den akribischen Beweis, dass der Verteilungsschlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht einmal methodischen und fachlichen Mindeststandards genügt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 benachteilige unter dem Strich 308 der 396 Städte und Gemeinden in NRW.
Die beteiligten Kommunen lassen keinen Zweifel daran, dass es ihnen mit dem angekündigten Gang vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ernst ist. Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler: "Die Kommunen führten viele Gespräche mit dem Land. Alles vergeblich! Keiner der gemachten Hinweise und Einwände wurde im Gesetz berücksichtigt. Jetzt bleibt nur noch der Gang vor den Verfassungsgerichtshof in Münster. Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 ergeben sich gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 für die Stadt Bornheim Verschlechterungen in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro. Dies ist insbesondere auf die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 zurückzuführen.“
Prof. Dr. Deubel stellt nämlich fest, dass die Umverteilungswirkungen durch die Neugewichtungen der Sonderbedarfe und hier vor allem des Soziallastenansatzes erheblich sind. Gegenüber der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 würden alleine durch die Erhöhung des Soziallastenansatzes von Faktor 3,9 auf 15,3 insgesamt 424 Mio. Euro umverteilt. Nach Gemeindegrößenklassen betrachtet, verläuft die Hauptumverteilungslinie bei etwa 60.000 Einwohnern. Gemeinden mit weniger Einwohnern (dazu gehört mit etwa 48.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch die Stadt Bornheim) verlieren zusammengenommen 328 Mio. Euro, während die größeren Gemeinden den entsprechenden Betrag hinzugewinnen.
Gutachter Prof. Deubel bescheinigt dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 "verschiedene, zum Teil gravierende methodische Fehler, welche zu einer massiven Fehlverteilung der vorhandenen Finanzmasse führen. Alleine durch die systematische Übernivellierung beim sogenannten Soziallastenansatz kommt es zu einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Umverteilung von rund 112 Millionen Euro." In der Konsequenz erhalten Kommunen 2011 pro "Bedarfsgemeinschaft" 5680 Euro vom Land - gut 30 Prozent mehr, als ihnen tatsächlich an direkten und indirekten Kosten im Bereich Soziales entstehen. Deubel: "Im GFG 2012 steigt diese Übernivellierung nach den bisherigen Planungen des Landes sogar auf über 82 Prozent. Einem kostendeckenden Betrag von 4265 Euro pro Bedarfsgemeinschaft sollen nach den Eckdaten des Landes Schlüsselzuweisungen von 7779 Euro gegenüber stehen."
Bürgermeister Heinz Öhmann aus der Stadt Coesfeld: "Alle Städte und Gemeinden, die für eine niedrige Zahl an Bedarfsgemeinschaften gearbeitet haben, verlieren durch diese Neuregelung. Durch die Übernivellierung müssten sie aber ein Interesse daran haben, möglichst viele Arbeitslose zu haben. Hier setzt das Land falsche Anreize."
Neben dem Soziallastenansatz im Verteilungsschlüssel beklagen die Städte und Gemeinden aber auch die grundsätzlich unzureichende Finanzausstattung über das GFG. Seit den 1980er Jahren beteiligt das Land die Kommunen an seinem Steueraufkommen mit unverändert 23 Prozent. Zwar ist die Finanzmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 mit 6,72 Milliarden Euro für Schlüsselzuweisungen so hoch wie nie zuvor, doch haben auch die von den Kommunen zu tragenden Ausgaben ein nie dagewesenes Niveau erreicht.
Das Land kann sich bei der Festlegung der Finanzmasse für die Kommunen nicht darauf berufen, dass die eigene Finanzsituation noch schwieriger sei. Prof. Deubel: "Vergleicht man die ökonomisch aussagekräftigen Ergebnisrechnungen und nicht - wie das Land es tut - die allein liquiditätsbezogenen Finanzierungssalden, ist die Situation eindeutig: Die Finanzsituation der Kommunen war im Jahr 2010 mit einem Defizit von rund 7,7 Milliarden Euro deutlich schlechter als die des Landes mit einem entsprechenden Defizit von 2,6 Milliarden Euro."
Das Gutachten belässt es nicht beim Nachweis von Fehlern und Mängeln in der Systematik des GFG. Es macht konkrete Vorschläge, wie der Finanzausgleich besser ausgestaltet werden kann, zum Beispiel durch eine Begrenzung des Soziallastenansatzes auf einen kostendeckenden Wert und verschiedene Korrekturen im Kreisfinanzausgleich.
Die Ergebnisse der Expertise sind Grundlage für die Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011. Hiermit ist die Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg (Hamm/Münster) beauftragt.
Das Gutachten "Mehr Gerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich?" (Bad Kreuznach 2011, 217 Seiten) steht zum Download bereit unter der Adresse (3,1 MB):
www.stadt-muenster.de/ms/download/gfg2011-gutachten.pdf
Das Gutachten enthält für alle 396 NRW-Kommunen Berechnungen – auch die der Stadt Bornheim - zur Finanzzuweisung entsprechend dem vorgeschlagenen, verfassungskonformen Verteilungsschlüssel.







