Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Informationen zu Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege

Ansprechpartner erreichen Sie unter: 4.2-Tageseinrichtungen für Kinder, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim


Einleitung

Im Stadtgebiet Bornheim wird ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder unterschiedlichen Lebensalters und unterschiedlicher Betreuungsformen durch verschiedene Träger angeboten. Dieses Informationsblatt soll Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Betreuungsangebote geben und die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl der Betreuungsform und der Anmeldung Ihres Kindes beantworten.


Welche Aufgaben hat die Kindertageseinrichtung?

Die Kindertageseinrichtung hat neben der Betreuung des Kindes einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag, welcher im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) verankert ist.

Die Kindertageseinrichtung stellt die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und -förderung des Kindes in den Vordergrund und will somit die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie ergänzen und unterstützen und im regelmäßigen Dialog mit den Eltern die Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages begleiten.

Dem Kind soll in der Kindertageseinrichtung zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität verholfen sowie seine Lernfreude angeregt und gestärkt werden, um das Kind so auf die Schule und das Leben allgemein bestmöglich vorzubereiten. Hierbei spielen das soziale Lernen in der Gruppe und das situative Lernen eine entscheidende Rolle.

Das Kind soll in der Kindertageseinrichtung zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und interkultureller Toleranz befähigt werden und größtmögliche Unterstützung und Förderung in der individuellen Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen erfahren.

Hierzu werden die Entwicklungsschritte jedes Kindes regelmäßig beobachtet, um jedes Kind in seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem individuellen Weg, in seinem individuellen Tempo fördernd begleiten zu können.


Die verschiedenen Betreuungsformen im Überblick

Betreuungsarten in Kindertageseinrichtungen

Seit dem 01.08.2008 sieht das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) folgende Betreuungsformen für Kinder vor:

- Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung in die Grundschule

- Kinder im Alter zwischen 2- 6 Jahren

- Kinder im Alter von 0-3 Jahren.

Bei der Betreuung in einer der o.g. Gruppenformen kann grundsätzlich zwischen verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten gewählt werden, die verbindlich für ein Betreuungsjahr gelten:

25 Wochenstunden:
Betreuung erfolgt ausschließlich vormittags

35 Wochenstunden:
- entweder vormittags u. nachmittags ausschließlich der Übermittagbetreuung  ("klassischer KiGa") oder
- vormittags einschl. Übermittagbetreuung ("Block"), i.d.R. 7.00/7.30 Uhr bis 14.00/14.30 Uhr

45 Wochenstunden:
Ganztagesgruppe, einschließlich Übermittagbetreuung

Bitte beachten Sie: Bei Betreuung im Rahmen einer 25 Stunden-Buchung ist diese ausschließlich auf die Vormittagsstunden beschränkt und schließt ggf. Angebote am Nachmittag sowie eine Übermittagbetreuung in der Regel aus.

Weiterhin werden nicht in jeder Einrichtung tatsächlich alle drei Öffnungszeitenmodelle und alle drei Altersgruppen angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten und Betreuungsformen erfragen Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung. Hierzu bietet Ihnen die nachfolgende Übersicht eine erste Orientierung.

Die jeweiligen Öffnungszeitenmodelle der Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig durch eine Elternbefragung erfasst und ggf. bei Bedarf angepasst.

Für alle Betreuungsformen, bei denen Kinder über Mittag einschließlich Mittagessen betreut werden (35 oder 45 Stunden-Modell), ist dem Träger der Kindertageseinrichtung zusätzlich zum Elternbeitrag ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen zu zahlen.

Eine Übersicht zum Elternbeitrag erhalten Sie hier.

Alle Tageseinrichtungen auf einen Blick

Einrichtung/ TrägerTel.e-mailLeitungAnzahl GruppenPlätze insg.Plätze für
2-Jährige
Plätze für
0-3 Jahre
Inte-
grative
plätze
Bornheim
Kath.
Kindergarten
Landgraben 2
53332 Bornheim
02222/
4628
kiga
@sanktservatius.de
Frau
Pfeifer
3 75

 

 

 

Kindergarten
der Arbeiterwohlfahrt
„Sonnenstrahl“
Siefenfeldchen 4
53332 Bornheim
02222/
922435
sonnenstrahl
@awo-bnsu.de
Frau
Schröder
2 37 X

 X

 

Städt.
Kindergarten
Secundastr. 2-4
53332 Bornheim
02222/
62636
kiga-secundastrasse
@netcologne.de
Frau
Nikolaus
5 100

 

X

 

Städt.
Kindergarten
Bornheim
„Windrad“
Königstr. 31
53332 Bornheim
02222/
2656
kiga-koenigstrasse
@netcologne.de
Frau
Welter
2 45

 

 

 

Städt.
Kindergarten
„Haus Regenbogen“
Knippstr. 7
53332 Bornheim
02222/
2770
kiga-hausregenbogen
@netcologne.de
Herr
Nehren
4 75 X X

 

Brenig
Städt.
Kindergarten
„Die Raupe“
Ploon 18
53332 Bornheim
02222/
61369
kiga-dieraupe-brenig
@netcologne.de
Frau
Moritz
2 50

 

 

 

Elterninitiative
„Pusteblume“ e.V
Kummenberg 30
53332 Bornheim
02222/
4047
kontakt
@pusteblume-brenig.info
Frau
Brommer
2 50

 

 

 

Dersdorf
Städt.
Kindergarten
Albertus-Magnus-Str. 20
„Grashüpfer“
53332 Bornheim
02222/
2084
kiga-
dersdorf@t-online.de
Frau
Schmitz
1 25

 

 

 

Hemmerich
Städt.
Kindergarten Burgwiesenweg 2
53332 Bornheim
02227/
4380
kiga-
hemmerich@t-online.de
Frau
Villwock
1 25

 

 

 

Elterninitiative
„Der Spatz“ e.V.
Pützgasse 25
53332 Bornheim
02227/
80121
kindertagesstaette@spatz-bornheim.de Frau
Scheel
1 20

 

 

 

Hersel
Kath.
Kindergarten
Rheinstr. 200
53332 Bornheim
02222/
8525
kita.
st.aegidius@t-online.de
Frau
Pulverich-Kettner
3 70

 

 

 

Kindergarten
der Arbeiterwohlfahrt
„Weltentdecker“
Domhofstr. 40
53332 Bornheim
02222/
928468
Fax:
02222/
928535
weltentdecker@awo-bnsu.de Frau
Helling
2 44 X

 

 

Kardorf
Kath.
Kindergarten
Schulstr. 8
53332 Bornheim
02227/
4719
kiga.st.joseph@web.de Frau
Winkler
2 50

 

 

 

Merten
Kath.
Kindergarten
St. Martin
Rochusstr. 60
53332 Bornheim
02227/
2831
willkommen@
familienzentrum-sankt-martin
.de
Frau
Schnichels
4 90 X

 

 

Elterninitiative
„Rappelkiste“ e.V
Broichgasse 71
53332 Bornheim
02227/
4515
rappelkiste.bornheim@t-online.de Herr
Weikert
4 70 X X

 

Roisdorf
Kath.
integrativer
Kindergarten
Sankt Sebastian
Heilgersstr. 19
53332 Bornheim
02222/
3730
kita.sanktsebastian@t-online.de Frau
Flottmeier
3 65

 

 

X
Städt.
Montessori-Kindergarten
„Lummerland“
Friedrichstr. 3b
53332 Bornheim
02222/
1771
kiga-
lummerland-roisdorf@netcologne.de
Frau
Keuler
2 50

 

 

 

Städt.
Kindergarten
„Das Baumhaus“
Klarenhofstr. 1
53332 Bornheim
02222/
978941
kiga-
dasbaumhaus-roisdorf@netcologne.de
Frau
Welter
1 20 X

 

 

Sechtem
Städt.
Kindergarten
„Klapperschuh“
Brachstr. 6
53332 Bornheim
02227/
80017
kiga-
sechtem-brachstrasse@netcologne.de
Frau
Sielaff
3 65 X

 

 

Städt.
Kindergarten
„Wolfsburg“
Wolfsgasse 38b
53332 Bornheim
02227/
900669
kiga-
sechtem-wolfsgasse@netcologne.de
Frau
Hartmann
3 70 X

 

 

Elterninitiative
„Die Rübe“ e.V.
Brachstr. 4
53332 Bornheim
02227/
7868
info@die-ruebe-ev.de Frau
Tabbali
1 20 X

 

 

Kath.
Kindergarten
Wendelinusstr. 2
53332 Bornheim
02227/
3568
kath-
kita-gervasius-protasius@t-online.de
Frau
Gehlen
2 50

 

 

 

Ev. integrative
Kindertagesstätte
„Arche“
Graue-Burg-Str. 48
53332 Bornheim
02227/
99042
kiga.
sechtem@ev-kirche-hersel.de
Frau
Foth
2 30

 

 

X
Walberberg
Kath.
Kindergarten
Walburgisstr.9a
53332 Bornheim
02227/
1355
kigawalburga@t-online.de Frau
Classen
4 95

 

 

 

Städt.
Kindergarten
„Sonnenblume“
Margaretenstr. 10
53332 Bornheim
02227/
907911
kiga-
sonnenblume@netcologne.de
Frau
Walbrühl
3 70

 

 

 

Waldorf
Kath.
Kindergarten
Hostertstr. 20
53332 Bornheim
02227/
4895
kiga.st.michael-
waldorf@t-online.de
Frau
Nohles
2 50

 

 

 

Städt.
Kindergarten
„Flora“
Sandstr. 98
53332 Bornheim
02227/
909576
kiga-
waldorf-sandstrasse@netcologne.de
Frau
Giesen-Zyla
4 85 X

 

 

Widdig
Städt.
Kindergarten
Römerstr. 5a
53332 Bornheim
02236/
2780
kiga-widdig-
roemerstrasse
@netcologne.de
Frau
von Richthofen
4 90

 

 

 

Sonstige Adressen:

Tagespflege: Beratung und Vermittlung

Jugendamt Bornheim,
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Brunnenallee 31,
53332 Bornheim-Roisdorf

02222/ 9437- 5451

Frau Tattermusch
Frau Dammering

Fachbereich Kinder, Jugend und Schule,
Brunnenallee 31, 53332 Bornheim-Roisdorf
Zimmer 1.34 (Schulamt)

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 nach umfassender Beratung und Erörterung mit den Beteiligten die neuen Tagespflegerichtlinien beschlossen.
Diese treten zum 01.01.2012 in Kraft. Den vollständigen Richtlinientext finden Sie hier.


Wichtige Informationen:

Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes

Grundsätzlich sieht das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr vor.
Die Aufnahme der Kinder in die einzelnen Einrichtungen richtet sich nach den jeweiligen vom Träger der Einrichtung erstellten Aufnahmekriterien.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Kinder grundsätzlich nach Alter aufgenommen, dass bedeutet, ältere Kinder erhalten vor jüngeren Kindern einen Platz. Die einzelnen Einrichtungen sollen wohnortbezogen den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen abdecken. Bei der Vergabe von Ganztagsplätzen werden in besonderem Maße Berufstätigkeit und soziale Aspekte (Bedürftigkeit) mitberücksichtigt.

Am besten setzen Sie sich mit der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl in Verbindung und erfragen dort die wichtigsten Informationen zur Einrichtung, zu Aufnahmekriterien und zur aktuellen Belegungssituation. Die Anmeldung sollte in der Regel direkt in der jeweiligen Kindertageseinrichtung erfolgen. Für die städt. Kindertageseinrichtungen kann eine Anmeldung ebenfalls im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, erfolgen.
Anmeldeformulare für die städt. Kindertageseinrichtungen erhalten Sie in den jeweiligen städt. Kindertageseinrichtungen oder im Jugendamt.

Der Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der "Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder" grundsätzlich ein monatlicher Elternbeitrag zu zahlen. Dieser ist nach dem Bruttoeinkommen der Eltern gestaffelt und vom Alter des Kindes und dem gebuchten Betreuungsumfang abhängig. Eine Übersicht finden Sie in der Elternbeitragstabelle im Anhang.
Der Elternbeitrag wird vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben (Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim).

Für Geschwisterkinder ist der Betreuungsplatz bis zum Ablauf des lfd. Betreuungsjahres 2010/11 beitragsfrei.
Für Kinder, die über Mittag betreut werden, ist zudem ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung zu entrichten.

In Fragen zum Elternbeitrag wenden Sie sich bitte an:

- Frau Suhr,        Tel.:    02222 / 9437 - 5446, Zimmer 1.13
- Frau Schwarz,    Tel.:    02222 / 9437 - 5449, Zimmer 1.13

Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 5 der Satzung
(gültig ab 01.08.2011)

wöchentliche
Betreuungszeiten

Einkommensstufen(Brutto)

monatlicher
Beitrag
für Kinder
unter 3 Jahre

monatlicher
Beitrag
für Kinder
über 3 Jahre

25 Stunden

bis 15.500 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000 €

33,00 €

22,00 €

bis 35.000 €

57,00 €

38,00 €

bis 45.000 €

105,00 €

70,00 €

bis 55.000 €

149,00 €

99,00 €

bis 65.000 €

206,00 €

137,00 €

bis 75.000 €

243,00 €

162,00 €

bis 85.000 €

285,00 €

190,00 €

über 85.000 €

330,00 €

220,00 €

35 Stunden

bis 15.500 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000 €

36,00 €

24,00 €

bis 35.000 €

62,00 €

41,00 €

bis 45.000 €

117,00 €

78,00 €

bis 55.000 €

165,00 €

110,00 €

bis 65.000 €

225,00 €

150,00 €

bis 75.000 €

270,00 €

180,00 €

bis 85.000 €

315,00 €

210,00 €

über 85.000 €

360,00 €

240,00 €

45 Stunden

bis 15.500 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000 €

54,00 €

36,00 €

bis 35.000 €

93,00 €

62,00 €

bis 45.000 €

176,00 €

117,00 €

bis 55.000 €

248,00 €

165,00 €

bis 65.000 €

338,00 €

225,00 €

bis 75.000 €

405,00 €

270,00 €

bis 85.000 €

473,00 €

315,00 €

über 85.000 €

540,00 €

360,00 €

 

Ein eventuell zusätzlich zu zahlendes Verpflegungsgeld ist an den jeweiligen Träger der Tageseinrichtung für Kinder zusätzlich zu entrichten.

Im ersten Jahr (Kindergartenjahr 2011/2012) gilt für die höchste Einkommensstufe der Beitrag der zweithöchsten Stufe. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 gelten die Beiträge wie in der Tabelle aufgeführt.

Die vollständige "Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder" finden Sie hier.

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen, z.B. hinsichtlich des pädagogischen Konzeptes, etc., erteilen Ihnen gerne die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen.

In grundsätzlichen Fragen können Sie sich auch gerne an das Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim-Roisdorf, wenden.

Ihre Ansprechpartner:

- Herr Lützenkirchen: Tel.:  02222/ 9437-5445    
                               Geschäftsbereichsleiter 
                               Zimmer 1.11
                               andreas.luetzenkirchen@stadt-bornheim.de

- Frau Gorka:            Tel.:  02222/ 9437-5417  
                               Allgemeine Fragen zu Kindertageseinrichtungen 
                               Zimmer 1.16
                               anne.gorka@stadt-bornheim.de

- Frau Gottschalk:      Tel.:  02222/ 9437-5448  
                               Fachberaterin städt. Kindertageseinrichtungen 
                               Zimmer 1.12
                               susanne.gottschalk@stadt-bornheim.de

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