Ansprechpartner erreichen Sie unter: 4.2-Tageseinrichtungen für Kinder, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim
Einleitung
Im Stadtgebiet Bornheim wird ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder unterschiedlichen Lebensalters und unterschiedlicher Betreuungsformen durch verschiedene Träger angeboten. Dieses Informationsblatt soll Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Betreuungsangebote geben und die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl der Betreuungsform und der Anmeldung Ihres Kindes beantworten.
Welche Aufgaben hat der Kindergarten?
Der Kindergarten hat neben der Betreuung des Kindes einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag, welcher im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) verankert ist.
Der Kindergarten stellt die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und -förderung des Kindes in den Vordergrund und will somit die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie ergänzen und unterstützen und im regelmäßigen Dialog mit den Eltern die Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages begleiten.
Dem Kind soll im Kindergarten zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität verholfen sowie seine Lernfreude angeregt und gestärkt werden, um das Kind so auf die Schule und das Leben allgemein bestmöglich vorzubereiten. Hierbei spielen das soziale Lernen in der Gruppe und das situative Lernen eine entscheidende Rolle.
Das Kind soll im Kindergarten zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und interkultureller Toleranz befähigt werden und größtmögliche Unterstützung und Förderung in der individuellen Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen erfahren.
Hierzu werden die Entwicklungsschritte jedes Kindes regelmäßig beobachtet, um jedes Kind in seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem individuellen Weg, in seinem individuellen Tempo fördernd begleiten zu können.
Die verschiedenen Betreuungsformen im Überblick
Betreuungsarten in Kindertageseinrichtungen
Die Kindergartengruppe ist eine Betreuungsform für Kinder i.d.R. ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung in die Grundschule.
Seit dem 01.08.2008 ermöglicht das neue Kindergartengesetz KiBiz, die Öffnung des Kindergartens auch zunehmend für zweijährige Kinder, sodass in einigen Kindergärten die Kindergartengruppen von Kindern im Alter zwischen 2- 6 Jahren besucht werden.
Ferner werden in einigen Kindertageseinrichtungen auch Kindergruppen für kleinere Kinder im Alter von 0-3 Jahren angeboten.
Bei der Betreuung in einer der o.g. Gruppen kann grundsätzlich zwischen verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten gewählt werden, die verbindlich für ein Kindergartenjahr gelten:
25 Wochenstunden:
Betreuung erfolgt ausschließlich vormittags
35 Wochenstunden:
- entweder vormittags u. nachmittags ausschließlich der Übermittagbetreuung ("klassischer KiGa") oder
- vormittags einschl. Übermittagbetreuung ("Block"), i.d.R. 7.00/7.30 Uhr bis 14.00/14.30 Uhr
45 Wochenstunden:
Ganztagesgruppe, einschließlich Übermittagbetreuung
Bitte beachten Sie: Bei Betreuung im Rahmen einer 25 Stunden-Buchung ist diese ausschließlich auf die Vormittagsstunden beschränkt und schließt ggf. Angebote am Nachmittag sowie eine Übermittagbetreuung in der Regel aus.
Weiterhin werden nicht in jeder Einrichtung tatsächlich alle drei Öffnungszeitenmodelle und alle drei Altersgruppen angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten und Betreuungsformen erfragen Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung. Die Übersicht auf den nächsten Seiten gibt Ihnen jedoch eine erste Orientierung.
Die jeweiligen Öffnungszeitenmodelle der Kindergärten werden jährlich durch eine Elternbefragung erfasst und ggf. bei Bedarf angepasst.
Für alle Betreuungsformen bei denen Kinder über Mittag einschließlich Mittagessen betreut werden (35 oder 45 Stunden-Modell), ist dem Träger des Kindergartens zusätzlich zum Kindergartenbeitrag ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen zu zahlen.
Eine Übersicht zum Elternbeitrag erhalten Sie auf der Rückseite der Broschüre.






