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Stadt Bornheim
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53332 Bornheim

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Soziale Hilfen

Bildungs- und Teilhabepaket

Bundestag und Bundesrat haben die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige  Kinder und Jugendliche beschlossen. Für den Personenkreis der SGB II-Bezieher sind die Jobcenter zuständig. Für die Gewährung an Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist der Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren zuständig.

Bei den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich um Kosten für eintägige Kindergarten- und Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung und sowie jeweils Pauschalen für Schulmaterial und z. B. Vereinmitgliedschaften. Die unterschiedlichen Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres erbracht.

Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Für alle Leistungen des Bildungspaketes ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Der Antrag kann in der für Sie zuständigen Leistungsabteilung gestellt werden.

Die Anträge der Empfänger von SGB II-Leistungen sind beim Jobcenter in 53347 Alfter, Weberstr.170, abzugeben.

Die Anträge Empfängern vonSGB XII, Wohngeld- und Kinderzuschlag sind beim Fachbereich Soziales der Stadt Bornheim (Rathaus) abzugeben. Hier sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Inhaltliche Fragen werden derzeit über eine entsprechende Seite des Bundsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beantwortet. Dort finden sich etliche Informationen – auch für interessierte Leistungsanbieter: www.bildungspaket.bmas.de

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über seine Internetseite http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Bildungs-und_Teilhabepaket/index.php#wer über das Bildungs- und Teilhabepaket und den Stand der Umsetzung.

 Allgemeine Informationen können Sie hier herunterladen:

Die entsprechenden Anträge, den Hauptantrag sowie die dazugehörigen Merkblätter können Sie hier herunterladen:

 

 

Bornheim-Ausweis

Die Stadt Bornheim hat die Richtlinien des bereits seit Jahren bestehenden Bornheim-Ausweises überarbeitet. Demnach können ab sofort  neue Vergünstigungen angeboten werden. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis der sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürger gehören:

  • Leistungsempfänger von Hartz-IV Leistungen (SGB II)
  • Leistungsempfänger der Grundsicherung (SGB XII, 4 Kapitel)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Heimbewohner, die Hilfe nach dem SGB XII erhalten.
  • Empfänger laufender wirtschaftlicher Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Rentenempfänger, die eine geringe Rente beziehen. Maßstab ist hier die Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz.

Personen, die sich zu dem aufgeführten Personenkreis zählen, ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und über 18 Jahre alt sind, können beim Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren im Rathaus der Stadt Bornheim einen Antrag stellen.

Hierfür wird der aktuelle Originalbescheid der jeweiligen Leistungen benötigt.

Mit dem Bornheim-Ausweis können folgende Vergünstigungen wahrgenommen werden:

  • Ermäßigung im HallenFreizeitBad Bornheim
  • Ermäßigung bei Kursen der Volkshochschule Bornheim/Alfter
  • ermäßigte Nutzung des Internetzugangs in der Stadtbücherei Bornheim
  • Ermäßigung für Eintrittskarten des Bornheimer Kulturforums
  • Ermäßigung bei der Kleiderstube der Frauenunion Bornheim
  • Rabatt im Second-Hand-Kaufhaus Hannes
  • Rabatt auf den Einkauf bei der Hängematte der ev. Kirchengemeinde Bornheim
  • Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt bei der Bornheimer Musikschule e.V.

Beigeordneter Markus Schnapka: "Der Bornheim-Ausweis ist kein Mittel gegen Armut. Mit dem Bornheim-Ausweis kann aber die eine oder andere Notlage gemildert werden. Die Organisationen, die sich an dem Ausweiskonzept beteiligen, sind das Herz der Aktion, sie geben dem Ausweis seinen Gehalt – und dafür bedanken sich Bürgermeister Wolfgang Henseler und ich ganz besonders.
Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die arm sind, ist es nicht einfach, dies nach außen zu zeigen. Es kommt deshalb auch darauf an, wie alle mit dem Ausweis um-gehen. Er soll Hilfe geben, auf keinen Fall aber einen Makel darstellen. Deshalb zwei Bitten:

  • Nehmen Sie das Angebot an und nutzen oder unterstützen Sie die Leistungen des Ausweises.
  • Sehen Sie den Bornheim-Ausweis als Alltagshilfe."

Zuständig für den Bornheim-Ausweis ist Frau Andrea Becker (Bornheimer Rathaus, Zimmer 205). Sie prüft den Antrag und stellt ihn, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch sofort aus. Der Bornheim-Ausweis ist längstens ein Jahr gültig.

Weitere Informationen zum Thema:

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  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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