Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Wochenmarkt

  • Der Bornheimer Wochenmarkt

             Wo ?           Bornheim, Peter- Fryns-Platz

             Wann?        immer donnerstags von 8:00 bis 13:00 Uhr

             Wie            kann ich mich um einen Standplatz bewerben ? 
                               Den Bewerbungsvordruck finden sie hier!

 

 

Info´s zu Märkten

Seit Jahrhunderten sind Märkte in Städten ein Zeichen für Wohlstand und geregelte Verhältnisse. Das Marktrecht verlieh einer Stadt Macht und Ansehen. Von überall her aus der Umgebung kamen Bauern und Händler um Ihre Waren feilzubieten.
Auf den Wochenmärkten erstreckt sich heute das Warenangebot von Obst und Gemüse über Käse, Fleisch, Eiern und Brot bis hin zu eingelegten südländischen Spezialitäten. Diese Vielfalt lockt Kunden und Besucher, die sehen, riechen, probieren, nachfragen und staunen – und natürlich kaufen.
Für diese breite Erlebnispalette sind Verbraucher auch bereit, etwas mehr zu bezahlen.
Nicht zu letzt ist der Markt eine Begegnungsstätte und ein Treffpunkt für Jung und Alt. Ein Wochenmarkt bringt Kunden und belebt das Stadtzentrum, so dass auch ortsansässige Geschäfte, Cafés und Restaurant davon profitieren.
Es gibt also genug Gründe, die für einen erfolgreichen Wochenmarkt sprechen.

Auch der Bornheimer Wochenmarkt ist durchaus ausbaufähig !!!

Was sind "Marktpriviliegien" ?

Der Markt bietet Ihnen als Marktbeschicker vielfältige Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten!
Zum Beispiel werden durch das Angebot vieler Anbieter mit verschiedenartigen Produkten auch ein großer Kundenkreis angesprochen, denn jeder kennt den Spruch „Konkurrenz belebt das Geschäft“.
Auch wird Ihr Betrieb/Geschäft über den Wochenmarkt bekannt, d. h.  Ihre Teilnahme am Wochenmarkt stellt einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Werbefaktor dar.
Kunden, die bei Ihnen auf dem Wochenmarkt Ware kaufen, werden vielleicht zukünftig auch Ihren Hofladen bzw. Ihr Geschäft aufsuchen.

Ein festgesetzter Markt im Sinne des § 69 Abs. 2 Gewerbeordnung bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Die Vorschriften des Titel II der Gewerbeordnung über das stehende Gewerbe finden keine Anwendung, d. h. es ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Die Vorschriften des Titel III der Gewerbeordnung über das Reisegewerbe finden keine Anwendung, d. h. Sie benötigen auch keine Reisegewerbekarte für das Feilbieten Ihrer Waren auf dem festgesetzten Wochenmarkt.

Welche Produkte dürfen auf dem Wochenmarkt angeboten werden ?

Warensortiment für den Wochenmarkt 
(§ 67 Gewerbeordnung)

  •  Lebensmittel  (im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes) mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
  • zugelassene alkoholische Getränke
    sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

darüber hinaus durch Satzung zugelassene Waren:

  • Korbwaren
  • Bürsten
  • Holzwaren
  • Spankörbe
  • Haushaltswaren des täglichen Bedarfs
  • Kurzwaren
  • Toilettenartikel
  • Kleingartenbedarf
  • Blumenpflegemittel
  • Kunstblumen
  • Modeschmuck,
  • mit Ausnahme der im Reisegewerbe nicht zugelassenen Edelmetalle, Edelsteine, Schmucksteine
  • Artikel des Kunsthandwerks und des Kunstgewerbes
  • Spielwaren
  • Textilien
  • Lederwaren
  • Gummiwaren
  • Werbeartikel
  • Literatur
  • Tonträger

Veranstaltungskalender


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Störungsmeldung Straßenbeleuchtung

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Öffentliche Verkehrsmittel

Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus
Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus

Wetter

Öffnungszeiten

  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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