Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Bornheim
gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.11.2011 in Ausführung des §96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.485.920,47 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen:
1. Lagebericht zum Jahresabschluss 2008
2. Städtische Bilanz zum 31.12.2008
3. a) Gesamtergebnisrechnung für 2008
b) Gesamtfinanzrechnung für 2008
4. Anlagenspiegel zum 31.12.2008
5. Forderungsspiegel zum 31.12.2008
6. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2008
7. Anhang zum Jahresabschluss 2008
Das Druckwerk zum Jahresabschluss 2008 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW ab sofort während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr,
donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr,
in Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstr. 2 in 53332 Bornheim, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.







