Vorbereitet werden die Entscheidungen des Rates in den Ausschüssen.
Eine Reihe von Ausschüssen hat der Gesetzgeber in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben, so den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss.
Sondergesetze schreiben die Einrichtung eines Werksausschusses und eines Wahlprüfungsausschusses vor.
Weitere Ausschüsse werden vom Rat freiwillig gebildet, um alle anstehenden Fragen sorgfältig und gründlich beraten zu können. Die Mitglieder der Ausschüsse werden durch den Rat gewählt; sie sind in der Regel Ratsmitglieder. Auch sachkundige Bürger können, selbst wenn sie keiner Partei angehören, Mitglied in einem Ausschuss werden.
- Wahlausschuss für die Kommunalwahl und die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin 2009
- Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften
- Sport- und Kulturausschuss
- Fachausschuss Volkshochschule
- Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel
- Ausschuss für Bürgerangelegenheiten
- Umweltausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Umlegungsausschuss
- Tagesordnungen
- Wahprüfungsausschuss
- Seniorenbeirat
- Integrationsrat







