Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Wie nah an der Grundstücksgrenze darf ein Baum stehen?

Da die Stadt Bornheim keine Baumschutzsatzung erlassen hat, ist dies eine rein privatrechtliche Frage, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Nachbarrechtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist.

Das Landesjustizministerium hat zu häufigen Rechtsproblemen an der Gartengrenze ein Faltblatt mit einer Übersicht über die wichtigsten Regelungen herausgegeben, das Sie beim Umweltbeauftragten erhalten oder hier herunterladen können (Achtung: Download kann etwas länger dauern).

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Störungsmeldung Straßenbeleuchtung

Störung der Straßenbeleuchtung bei RWE Rhein-Ruhr melden

Öffentliche Verkehrsmittel

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Öffnungszeiten

  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    montags bis mittwochs: 7.30-16.00 Uhr
    donnerstags: 7.30-18.00 Uhr
    freitags: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist mittwochs geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    montags & donnerstags: 8.30-12.30 Uhr
    donnerstags: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    montags bis mittwochs: 8.30-12.30 Uhr
    donnerstags: 14.00-18.00 Uhr
    freitags: 8.30-12.30 Uhr

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