Da die Stadt Bornheim keine Baumschutzsatzung erlassen hat, ist dies eine rein privatrechtliche Frage, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Nachbarrechtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist.
Das Landesjustizministerium hat zu häufigen Rechtsproblemen an der Gartengrenze ein Faltblatt mit einer Übersicht über die wichtigsten Regelungen herausgegeben, das Sie beim Umweltbeauftragten erhalten oder hier herunterladen können (Achtung: Download kann etwas länger dauern).







