Es ist grundsätzlich verboten, Abfälle jeglicher Art zu verbrennen. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle aus Haus- und Kleingärten. Soweit sie nicht im Garten kompostiert werden, sind sie für die Bioabfuhr bereitzustellen oder bei einer Entsorgungsanlage der RSAG (hier Anfahrtspläne) anzuliefern.
Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen dürfen pflanzliche Abfälle, z.B. landwirtschaftlicher Herkunft, verbrannt werden. Dafür muss eine formlose Genehmigung beim Ordnungsamt beantragt werden. Unter welchen Bedingungen eine Verbrennung genehmigt werden kann und welche Angaben der Antrag enthalten muss, können Sie dem "Merkblatt zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen und zum Verbrennen im Freien" entnehmen.
Fühlen Sie sich durch das Verbrennen von Pflanzenabfällen belästigt, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Soziales, Tel. 02222/945-170 oder außerhalb der städtischen Dienstzeiten an die Polizei Bornheim, 0228/158911.







