Lärm von Baustellen und Betrieben ist tagsüber bis zu einer zumutbaren Grenze hinzunehmen. Wenn es darüber hinausgeht, wenden Sie sich bitte an die Untere Immissionsschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis, wo Sie unter 02241/13-2344 den Zuständigkeitsbereich Bornheim erreichen.
Auch bei privaten Baumaßnahmen muss Rücksicht genommen werden: Laute Maschinen und Geräte dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige besonders laute Geräte dürfen sogar nur werktags von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr benutzt werden.







