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Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

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Freizeitlärm

Viele Lärmprobleme im privaten Umfeld sind lösbar, wenn man sich selbst lärmbewusst verhält und den "Krach machenden" Nachbarn höflich darum bittet, leiser zu sein.

So darf Musik, egal ob selbst erzeugt oder abgespielt, grundsätzlich nur so laut sein, dass un­betei­ligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Zu bestimmten Anlässen kann es jedoch Ausnahmen geben, in Born­heim z.B. aus Anlass des Jahreswechsels, des Karnevals, der Mai- und Kir­mes­­feiern sowie bestimmter weiterer Veranstaltungen.
Die Ausnahmegenehmigungen wer­den erteilt vom Fachbereich Bürgerservice,  Ordnung und Soziales, Tel. 02222 / 945-161, der auch die Polizei entsprechend informiert.

Besonders störend ist nächtlicher Lärm. In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu machen, der die  Nachtruhe anderer stört. Wenn keine andere Abhilfe möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Polizei Bornheim, 0228/15-5811.

Saisonal kann auch der Lärm durch Gartenarbeiten sehr störend sein, denn in vielen Gärten kommen motorisierte Hilfen zum Einsatz:
Kompost­häcksler, Kettensägen und andere Gartengeräte machen Garten­arbeit bequemer, aber auch lauter. Zum Teil belästigen sie die Nachbarn mit Lärm, der ohne weiteres mit der Geräuschkulisse an einer stark befahrenen Straße vergleichbar ist. So etwas wie "Flüsterhäcksler" gibt es zwar nicht, aber Geräte mit dem Blauen Engel "weil lärmarm" sind doch deutlich leiser als solche ohne diese Auszeichnung - bervorzugen Sie sie daher beim Kauf!

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Störungsmeldung Straßenbeleuchtung

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    montags bis mittwochs: 7.30-16.00 Uhr
    donnerstags: 7.30-18.00 Uhr
    freitags: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist mittwochs geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
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  • 4. alle übrigen Fachbereiche
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    freitags: 8.30-12.30 Uhr

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