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Sich vertragen ist besser als klagen

- eine Information der Stadt Bornheim über das Schiedswesen -

Sollten Sie in eine Auseinandersetzung verwickelt sein, bietet Ihnen das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beilegung des Streits die Hilfe von Schiedspersonen an.

Schiedspersonen können in einem unbürokratischen Schlichtungsverfahren eine zügige und kostensparende Einigung herbeiführen, die sowohl Ihrem als auch dem Interesse des anderen Beteiligten gerecht wird. Mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen kann so zur beiderseitigen Zufriedenheit der soziale Friede wiederhergestellt werden, ohne dass es der oft langwierigen und kostspieligen Inanspruchnahme der Gerichte bedarf. 

Wie wird man Schiedsperson?

Die Aufgaben einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts. Von diesem werden sie auf die Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit, verpflichtet. Die Schiedspersonen unterliegen der Fachaufsicht der Amtsgerichte. 

Wie verläuft ein Verfahren vor dem Schiedsamt?

Vor dem Schiedsamt ergehen weder Urteile noch Beschlüssen. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht vielmehr darin, als neutraler Moderator in einem gemeinsamen Gespräch mit den Parteien, der sog. Schlichtungsverhandlung, den zwischen ihnen liegenden Streit zu schlichten und eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Das Ergebnis einer Schlichtungsverhandlung kann der Abschluß eines Vergleichs sein, der dann rechtsverbindlich und 30 Jahre vollstreckbar ist. Bleibt die Streitschlichtung erfolglos, steht Ihnen weiterhin der Weg zu den Amtsgerichten offen.  

Was kostet das Schiedsverfahrens?

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich geregelt. Sie belaufen sich im Regelfall auf 10,-- bis 25,-- EUR, in besonders schwierigen Fällen maximal auf 40,-- EUR.

Außerdem können noch Auslagen (z.B. Portokosten) der Schiedsperson hinzukommen. 

Wann können und wann müssen Sie zum Schiedsamt gehen?

Schiedspersonen sind für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten und Strafsachen sachlich zuständig.

Sie können grundsätzlich in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, zum Schiedsamt gehen.

Für eine Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren jedoch zwingend vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage bei den Amtsgerichten nur zulässig, wenn zuvor eine Streitbeilegung bei einer anerkannten Schiedsstelle versucht worden ist. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht, deren Wert 600 € nicht übersteigt;
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen z.B. Überwuchs, Grenzabstand von Pflanzen oder Lärm, soweit die Einwirkung nicht von einem gewerblichen Betrieb herrührt;
  • Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder  Rundfunk begangen worden ist. 

Bei gewissen Strafdelikten, sogenannten Privatklagedelikten, ist ebenfalls zwingend das Schiedsverfahren vorgeschaltet. Solche Privatklagedelikte sind:

  • Hausfriedensbruch,
  • Beleidigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses,
  • leichte und fahrlässige Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung.

 

Welche Schiedsperson ist für Sie in Bornheim zuständig?

Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Dies sind in Bornheim folgende: 

Schiedsamtsbezirk I

(Hersel, Uedorf, Widdig)

Karl Alexander Petersen, Hüttengarten 12, 53332 Bornheim (Widdig)

Tel.: 02236 /52929

Stellvertreter : Schiedsperson Bornheim II

 

Schiedsamtsbezirk II

(Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf, Waldorf)

Wilhelm Weber, Dahlienstr.12, 53332 Bornheim (Waldorf)

Tel.: 02227 / 1243

Stellvertreter: Schiedsperson Bornheim III

 

Schiedsamtsbezirk III

(Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg)

Klaus-Jürgen Bleeck, Rösberg, Kuckuckweg 35, 53332 Bornheim (Rösberg)

Tel. 02227/6606

Stellvertreter: Schiedsperson Bornheim I 

 

Interesse?

Haben wir Ihr Interesse an einer Tätigkeit als Schiedsperson geweckt? Dann sprechen Sie uns an - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Für Rückfragen stehen Ihnen die Juristischen Dienste der Stadt Bornheim gern zur Verfügung.  

Falls Sie Fragen zum Schiedswesen allgemein haben, finden Sie weitere Informationen des Justizministeriums NRW unter www.streitschlichtung.nrw.de sowie des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter www.schiedsamt.de im Internet.

Durch diese Links gelangen Sie auf externe Seiten, die jeweils in einem neuen Fenster geöffnet werden.

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