Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Die Baugenehmigung

Die Baugenehmigung kann für die meisten Vorhaben nach Durchlauf des vereinfachten Genehmigungsverfahrens erteilt werden.

Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Vorprüfung hinsichtlich

  • Vollständigkeit
  • Notwendigkeit zur Beteiligung anderer Behörden
  • Beteiligung von Sachverständigen

Entspricht ein Vorhaben den Vorschriften des Planungs-, des Bauordnungsrechts sowie bestimmten anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wird die Baugenehmigung erteilt. Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung für 1 Jahr unterbrochen wird. Falls die Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann auf schriftlichen Antrag die Frist jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Dies ist auch rückwirkend möglich.

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  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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