Ist die Baugenehmigung erteilt, hat der Bauherr im weiteren Verfahren verschiedene Dinge zu beachten:
Baubeginnanzeige
Der Bauherr sendet 1 Woche vor Baubeginn die Baubeginnanzeige an die Bauaufsichtsbehörde.Nachträgliche bauliche Änderungen
Umplanungen, neue Nutzungen und statische Veränderungen, die sich nachträglich ergeben haben, sind umgehend und vor Ausführung als Nachtrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.Anzeige der Rohbau-Fertigstellung
Der Bauherr zeigt bei der Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus an. In der Regel findet eine Besichtigung durch die Bauaufsicht statt.Anzeige der abschließenden Fertigstellung
Der Bauherr zeigt bei der Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Gebäudes an. In der Regel findet eine Besichtigung durch die Bauaufsicht statt.







