Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Nach Erteilung der Baugenehmigung

Ist die Baugenehmigung erteilt, hat der Bauherr im weiteren Verfahren verschiedene Dinge zu beachten:

  • Baubeginnanzeige
    Der Bauherr sendet 1 Woche vor Baubeginn die Baubeginnanzeige an die Bauaufsichtsbehörde.

  • Nachträgliche bauliche Änderungen
    Umplanungen, neue Nutzungen und statische Veränderungen, die sich nachträglich ergeben haben, sind umgehend und vor Ausführung als Nachtrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.

  • Anzeige der Rohbau-Fertigstellung
    Der Bauherr zeigt bei der Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus an. In der Regel findet eine Besichtigung durch die Bauaufsicht statt.

  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung
    Der Bauherr zeigt bei der Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Gebäudes an. In der Regel findet eine Besichtigung durch die Bauaufsicht statt.

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Öffentliche Verkehrsmittel

Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus
Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus

Wetter

Öffnungszeiten

  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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