Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren findet bei der Mehrzahl von Vorhaben Anwendung und stellt daher in der Praxis das Regelverfahren dar.

Der behördliche Prüfumfang kann sich hierbei auf die Einhaltung bauplanungsrechtlicher Vorschriften und von wesentlichen Sachverhalten des Bauordnungsrechts beschränken. Neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit wird daher lediglich die Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Vorschriften über

  • die Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
  • Abstandflächen
  • Übernahme von Abstandflächen auf andere Grundstücke
  • Spielflächen
  • Gestaltung
  • Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
  • Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
  • bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen
  • Brandschutz (bei Sonderbauten)
  • örtliche Bauvorschriften

geprüft.

Aus diesem Grund obliegt dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. dem Architekten) eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Beachtung und Einhaltung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts bleibt letzten Endes jedoch immer der Bauherr verantwortlich!

Dem Bauantrag sind mindestens folgende Bauvorlagen beizufügen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bauzahlenberechnungen
  • Erhebungsbogen  für die Baustatistik

(siehe Bauprüfverordnung)

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  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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