„Erstellung von Bauvorlagen“
17. Mai 2006 in Bornheim
und
§ 13 Bauvorlagen in der Freistellung (§ 67)
•Lageplan
•Bauzeichnungen
•Erklärung des Entwurfsverfassers,
dass das Vorhaben den Vorschriften
des Brandschutzes entspricht
Alle Unterlagen sind 1-fach einzureichen
hat der Antragsteller bestimmt, dass die Vorlage in der Freistellung -falls die Gemeinde es fordert- als Bauantrag weiter geführt werden soll, sind alle Unterlagen gem. § 10 doch beizufügen (Baubeschreibung, Kostenermittlung)
Wichtige Neuerung:
Im Formular kann ange-kreuzt werden, ob eine Bescheinigung, dass die Gemeinde kein Bauge-nehmigungsverfahren verlangt, gewünscht wird !!!