§ 18 (flächige) Baulasten
Lageplan
(vom ÖbVI) mit
•Maßstab
und Nordrichtung
•Bezeichnung
d. Baugrundstücks u.d.Nachbargrundstücke
•den
rechtmäßigen Grenzen und deren Längen
•der
Fläche des Baugrundstücks
•vorhanden
baulichen Anlagen auf dem Grundstück
•genehmigten
und n. § 67 zulässigen baulichen Anlagen
•Flächen,
die von Baulasten betroffen sind
•geplanten
baulichen Anlagen mit all ihren Maßen
•
die Darstellung der Grundstückflächen,
die von der einzutragenden
Baulast betroffen sind