„Erstellung von Bauvorlagen“
17. Mai 2006 in Bornheim
und
§ 18 (flächige) Baulasten
Lageplan (vom ÖbVI) mit
•Maßstab und Nordrichtung
•Bezeichnung d. Baugrundstücks u.d.Nachbargrundstücke
•den rechtmäßigen Grenzen und deren Längen
•der Fläche des Baugrundstücks
•vorhanden baulichen Anlagen auf dem Grundstück
•genehmigten und n. § 67 zulässigen baulichen Anlagen
•Flächen, die von Baulasten betroffen sind
•geplanten baulichen Anlagen mit all ihren Maßen
•
die Darstellung der Grundstückflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind