„Erstellung von Bauvorlagen“
17. Mai 2006 in Bornheim
und
§ 16 Bauvorlagen beim Vorbescheid
Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.
Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.