§ 16
Bauvorlagen beim Vorbescheid
Beim Vorbescheid werden exakt die
gleichen Unterlagen benötigt wie
bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.
Sie müssen ebenfalls von einem
bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.