Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Gebühren

Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Überwachungen, Abnahmen etc. werden nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) (AVerwGebO) für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung unabhängig von den Angaben des Bauherrn errechnet wird und in einigen Sonderfällen auch nach den Herstellungskosten. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrags.

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  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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