Die Errichtung oder die Änderung von haustechnischen Anlagen wie z. B. Heizungs-, Wasserversorgung und Abwasseranlagen sind von der Genehmigungspflicht freigestellt (§ 66 BauO NRW) . Vor Benutzung solcher Anlagen muss der Bauherr sich jedoch vom Unternehmer oder von einem Sachverständigen eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Diese Bescheinigung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen, sofern dies verlangt wird.







