Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Nichtvereinfachtes (übliches) Genehmigungsverfahren

Einer umfassenden bauaufsichtlichen Prüfung unterliegen nach § 68 (1) Satz 3 nur noch große Sonderbauten:

  • Hochhäuser
  • bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe
  • bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600 m² Grundfläche
  • Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche
  • Messe- und Ausstellungsbauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
  • Kirchen und Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen
  • Sportstätten mit mehr als 1.600 m² Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
  • Sanatorien und Krankenhäuser, Entbindungs-, Säuglings-, Kinder- und Pflegeheime
  • Kindergärten- und horte mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für
  • Kinder dienende Räume außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen für Behinderte und alte Menschen
  • Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Beherbungsbetriebe mit mehr als 30 Betten und Vergnügungsstätten
  • Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
  • Abfertigungsgebäude von Flughäfen und Bahnhöfen
  • Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
  • baulichen Anlage und Räume, deren Nutzung mit Explosionsgefahr oder erhöhter Brand-, Gesundheits- oder Verkehrsgefahr verbunden ist, und Anlagen, die am 01. Januar 1997 in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthalten waren
  • Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche
  • Camping- und Wochenendplätze
  • Regale mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut)
  • Zelte, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind.

Dem Bauantrag sind mindestens folgende Bauvorlagen beizufügen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bauzahlenberechnungen
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik

(siehe Bauprüfverordnung)

Veranstaltungskalender


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Öffentliche Verkehrsmittel

Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus
Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus

Wetter

Öffnungszeiten

  • 1. Bürgerbüro und Infozentrum
    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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