Hausadresse
Stadt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim

Telefon: 02222 / 945-0
Telefax: 02222 / 945-126

Teilung von Grundstücken

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Ein Grundstück ist bebaut, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen, insbesondere Gebäude befinden. Es gilt selbst dann als bebaut, wenn bauliche Anlagen noch nicht fertiggestellt sind. Bei Gebäuden ist dies schon der Fall, wenn nur der Keller oder die Gründung vorhanden ist.

Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Bauvorlagen

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    Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
    Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
    Freitag: 7.30-12.30 Uhr
  • 2. der Geschäftsbereich Soziales/Wohnen ist am Mittwoch geschlossen
  • 3. Fachbereich Städtebau
    Montag & Donnerstag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 15.00-18.00 Uhr
  • 4. alle übrigen Fachbereiche
    Montag bis Freitag: 8.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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