Beim Ausbau von Verkehrsanlagen sind die entstehenden Kosten durch die Erhebung von Beiträgen zu refinanzieren:
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Erstmalige Herstellung von Straßen = Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch i.V.m. der Satzung der Stadt Bornheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
PDF-Datei: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
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Erneuerung und Verbesserung/Erweiterung von sogen. vorhandenen Verkehrsanlagen = Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bornheim.
Auskünfte und Rückfragen:
Bürgermeister der Stadt Bornheim
Geschäftsbereich 7.2
Herr Weber
Rathaus, Zi. 412
Tel. 02222/945262
E-Mail:
wolfgang.weber@stadt-bornheim.de







