Aufenthaltsgestattung

Überblick

Einem Ausländer, der Asyl beantragt hat, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Darüber erhält er eine Bescheinigung, die sogenannte Aufenthaltsgestattung. Aufenthaltsgestattungen enthalten räumliche Beschränkungen und gegebenenfalls weitere Nebenbestimmungen.

Details

Voraussetzungen

Der Bürger muss persönlich vorsprechen und in Bornheim gemeldet sein.

Ablauf

Nach Zuweisung der Asylbewerber in eine Gemeinde/Stadt, ist die Kommune lediglich für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig. Die Erstausstellung erfolgt über den Rhein-Sieg-Kreis (Ausländerbehörde). Eine Verlängerung kann derzeit bis zu 3 Monaten gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Aufenthaltsgestattung, biometrisches Passfoto

Gebühren

Die Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung erfolgt gebührenfrei.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Verlängerung wird sofort bearbeitet und ein Ersatzdokument ausgestellt.

Ähnliche Anliegen

Termin vereinbaren