Überblick

Die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens. Dazu gehören:

  • Flächennutzungsplan (umfasst das gesamte Stadtgebiet):
    stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung über einen langen Zeitraum dar (etwa 15 Jahre) und setzt langfristig geplante Nutzungen fest (z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft),
  • Bebauungspläne (gelten für Teilgebiete):

regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der Flächen,

  • Innenbereichssatzungen (gelten für Teilgebiete):

grenzen den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich ab und ermöglichen so Ansiedlungen; setzen Vorgaben rechtsverbindlich fest (z. B. zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke).

Details

Voraussetzungen

Bauleitpläne sind durch die Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch nicht durch einen Vertrag begründet werden. Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Denn den Kommunen wird im Grundgesetz eine Planungshoheit (Selbstverwaltungsgarantie) eingeräumt.

Ablauf

Ein Bebauungsplanverfahren umfasst gemäß Baugesetzbuch in der Regel folgende Schritte:

  • Einleitungsbeschluss,
  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB),
  • öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB),
  • Satzungsbeschluss.

Diese Schritte werden vom Rat beschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Da die Planungshoheit bei der Stadt liegt, müssen die Möglichkeiten und Voraussetzungen eines Verfahrens mit den Ansprechpartnern der Stadtverwaltung geklärt werden.

Ansprechpartner

Ina Breuer
Abteilungsleiterin
Stadtplanung
Telefon: 02222 945-253
E-Mail
Monika Bongartz
Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung, Radverkehr
Stadtplanung
Telefon: 02222 945-261
E-Mail