Informationen zum Coronavirus

Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie

Die Stadt Bornheim informiert auf dieser Seite über die aktuelle Entwicklung der Coronavirus-Pandemie. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage, zu aktuellen Regelungen, Schnelltest- und Impfangeboten.

Aktuelle Corona-Regeln

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW läuft zum 28. Februar 2023 aus. Daher gelten ab dem 1. März 2023 nur noch die bundesrechtlich festgelegten Maßnahmen. 

Damit gibt es keinerlei Testverpflichtungen, keine Betretungs- oder Beschäftigungsverbote sowie keine Isolierungen mehr. 

Bis einschließlich 7. April 2023 gilt für Besucherinnen und Besucher von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen allerdings eine Maskenpflicht

Weitere Corona-Regelungen oder Verpflichtungen bestehen darüber hinaus hinaus nicht. 

Hier die Regelungen im Überblick:

    Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt?

    Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt?

    Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten für die Einreise nach Deutschland bestimmte Regeln. Diese legt die Coronavirus-Einreiseverordnung bundesweit einheitlich fest. Infos zur Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht finden Sie hier:

    Bundesgesundheitsministerium - Corona-Einreiseverordnung

    Sofern das Robert Koch-Institut Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete definiert hat, können Sie diese hier abrufen:

    Robert Koch-Institut – Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete

    Wenn Sie nach der aktuellen Einreiseverordnung verpflichtet sind, unserem Gesundheitsamt ein Testergebnis zu übermitteln, nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse coronavirus(at)rhein-sieg-kreis.de.

    Sofern sie vertrauliche Daten an die Kreisverwaltung übermitteln möchten, wird auf die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung verwiesen. Den Link dazu finden Sie in der Fußzeile der Seite. Selbstverständlich können Sie sich auch per Post an uns wenden; die Bearbeitung nimmt dann jedoch geringfügig mehr Zeit in Anspruch.

    Sie haben einen Corona-Fall in ihrer Schule oder Kita?

    Sie haben einen Corona-Fall in ihrer Schule oder Kita?

    Sie können dem Rhein-Sieg-Kreis Corona-Fälle auch auf elektronischem Wege melden. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular:

    Meldung von Infektionskrankheiten - Online-Formular

    Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln

    Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln

    Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.