Die Stadt Bornheim informiert auf dieser Seite über die aktuelle Entwicklung der Coronavirus-Pandemie. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage, zu aktuellen Regelungen, Schnelltest- und Impfangeboten.
Informationen zum Coronavirus
CoronavirusRat & HilfeAlleStadtgeschehen27. Februar 2023
Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie
Aktuelle Corona-Regeln
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW läuft zum 28. Februar 2023 aus. Daher gelten ab dem 1. März 2023 nur noch die bundesrechtlich festgelegten Maßnahmen.
Damit gibt es keinerlei Testverpflichtungen, keine Betretungs- oder Beschäftigungsverbote sowie keine Isolierungen mehr.
Bis einschließlich 7. April 2023 gilt für Besucherinnen und Besucher von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen allerdings eine Maskenpflicht.
Weitere Corona-Regelungen oder Verpflichtungen bestehen darüber hinaus hinaus nicht.
Hier die Regelungen im Überblick:
Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt?
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten für die Einreise nach Deutschland bestimmte Regeln. Diese legt die Coronavirus-Einreiseverordnung bundesweit einheitlich fest. Infos zur Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht finden Sie hier:
Bundesgesundheitsministerium - Corona-Einreiseverordnung
Sofern das Robert Koch-Institut Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete definiert hat, können Sie diese hier abrufen:
Robert Koch-Institut – Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete
Wenn Sie nach der aktuellen Einreiseverordnung verpflichtet sind, unserem Gesundheitsamt ein Testergebnis zu übermitteln, nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse coronavirus(at)rhein-sieg-kreis.de.
Sofern sie vertrauliche Daten an die Kreisverwaltung übermitteln möchten, wird auf die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung verwiesen. Den Link dazu finden Sie in der Fußzeile der Seite. Selbstverständlich können Sie sich auch per Post an uns wenden; die Bearbeitung nimmt dann jedoch geringfügig mehr Zeit in Anspruch.
Sie haben einen Corona-Fall in ihrer Schule oder Kita?
Sie können dem Rhein-Sieg-Kreis Corona-Fälle auch auf elektronischem Wege melden. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular:
Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln
Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.
Die Corona-Hotline des Landes NRW ist unter Telefon: 0211 468-44996 montags bis freitags von 9 bis 17:30 Uhr erreichbar.