Jahresabschluss 2010

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Bornheim gem. § 96 Abs. 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 in Ausführung des §96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von  5.513.270,98 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.034.286,79 €)  und der allgemeinen Rücklage (3.478.984,19 €) gedeckt.

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: