Jahresabschluss 2012

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2013 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

"Der Rat

  1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von
  3. 8.801.252,52 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
  4. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung."

Der Jahresabschluss 2012 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2012 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: