Jahresabschluss 2017

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 6. September 2018 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

„ Der Rat

  1. stimmt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb der Produktgruppe 1.12.02 "Straßenbau, -unterhaltung und -bewirtschaftung" in Höhe von 2.410.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2017 zu. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen innerhalb der Produktgruppen 1.01.15 Gebäudewirtschaft (1.400.000 EUR), 1.02.07 Feuer- und Bevölkerungsschutz (110.000 EUR) und 1.09.01 Räumliche Planung und Entwicklung (900.000 EUR),
  2. nimmt Kenntnis von der Ergänzung der Ermächtigungsübertragungen,
  3. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  4. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahrs 2017 in Höhe von 3.758.145,39 EUR durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
  5. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2017 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2017 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten

montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 813 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Der Jahresabschluss 2017 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden.

Bornheim, den 07.01.2019
STADT BORNHEIM
gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: