Betreuungsformen

Betreuungsarten in Kindertageseinrichtungen

Seit dem 01.08.2008 sieht das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) folgende Betreuungsformen für Kinder vor:

  • Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung in die Grundschule,
  • Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren,
  • Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.

Bei der Betreuung in einer der o.g. Gruppenformen kann grundsätzlich zwischen verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten gewählt werden, die verbindlich für ein Betreuungsjahr gelten:

25 Wochenstunden

25 Wochenstunden

Betreuung erfolgt ausschließlich vormittags

35 Wochenstunden

35 Wochenstunden

entweder vormittags u. nachmittags ausschließlich der Übermittagbetreuung  ("klassischer KiGa")

oder

vormittags einschl. Übermittagbetreuung ("Block"), i.d.R. 7/7.30 Uhr bis 14/14.30 Uhr

45 Wochenstunden

45 Wochenstunden

Ganztagesgruppe, einschließlich Übermittagbetreuung

Bitte beachten Sie: Bei Betreuung im Rahmen einer 25 Stunden-Buchung ist diese ausschließlich auf die Vormittagsstunden beschränkt und schließt ggf. Angebote am Nachmittag sowie eine Übermittagbetreuung in der Regel aus.

Weiterhin werden nicht in jeder Einrichtung tatsächlich alle drei Öffnungszeitenmodelle und alle drei Altersgruppen angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten und Betreuungsformen erfragen Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung. Hierzu bietet Ihnen die nachfolgende Übersicht eine erste Orientierung.

Die jeweiligen Öffnungszeitenmodelle der Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig durch eine Elternbefragung erfasst und ggf. bei Bedarf angepasst.

Verpflegungsgeld

Für alle Betreuungsformen, bei denen Kinder über Mittag einschließlich Mittagessen betreut werden (35 oder 45 Stunden-Modell), ist dem Träger der Kindertageseinrichtung zusätzlich zum Elternbeitrag ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen zu zahlen.

Aufgrund der in diesem Jahr (2022) deutlich gestiegenen Preise können die Caterer das Mittagessen leider nicht mehr zu den bisherigen finanziellen Konditionen anbieten. Da die finanziellen Aufwendungen für das Mittagessen laut Ratsbeschluss grundsätzlich aber kostenneutral kalkuliert werden müssen, war eine Anpassung des Pauschalbetrages ab dem 1.8.2022 von 50 auf 55 Euro leider zwingend erforderlich. Das Jugendamt hat mit einem Elternbrief über die Erhöhung des Verpflegungsgeldes informiert.