Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Wenn ein begründeter Verdacht auf Undichtheit einer häuslichen Abwassserleitung vorliegt, müssen die Grundstückseigentümer*innen eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen.

Bis 2013 mussten die Grundstückseigentümer*innen unterirdisch oder unzugänglich verlegte Leitungen grundsätzlich  gelegentlich durch Sachkundige auf Dichtheit überprüfen lassen. Ab 2013 galt dies nur noch für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten. Im August 2020 wurde die generelle Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten abgeschafft. Die aktuelle Prüfpflicht in Verdachtsfällen gilt sowohl inner- als auch außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Der Stadtbetrieb Bornheim hat hierzu detaillierte Informationen zusammengestellt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie u.a. auf diesen Seiten des Umweltministeriums NRW.