Häufige Fragen zu Ausschreibungen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Vergaben.

Sie können sich auch gerne an die Vergabestelle wenden: Telefon 02222 945-238 oder per E-Mail.

Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?

Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?

In den Vergabeunterlagen wird festgelegt, ob Angebote schriftlich oder elektronisch abgegeben werden können. Schriftliche Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden. Auf dem Umschlag sollte erkennbar sein, dass es sich um ein Angebot handelt. Dazu können Sie den mitversendeten Aufkleber verwenden oder die Angebotskennzeichnung, die auf der Vergabeplattform VergabeNRW bereitgestellt wird. Die Angebote bleiben bis zum Tag der Submission unter Verschluss.

Elektronische Angebote müssen auf der Vergabeplattform VergabeNRW abgegeben werden. Sie bleiben dort bis zum Tag der Submission unter Verschluss. Angebote per Fax oder E-Mail können nicht gewertet werden.

Das Angebot muss rechtzeitig vor Beginn der Submission bei der Vergabestelle eingegangen sein. Bitte werfen Sie am Tag der Submission kein Angebot in den Briefkasten des Rathauses. Der Briefkasten wird täglich um 6.30 Uhr geleert. Wenn Sie Ihr Angebot am Tag der Submission abgeben, bringen Sie es bitte persönlich und direkt zur Vergabestelle in Zimmer 401 des Rathauses.

Was ist eine Submission?

Was ist eine Submission?

Die Submission ist der Termin, bei dem die verschlossenen Angebote, die rechtzeitig eingegangen sind, geöffnet werden. Der Submissionstermin wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Bei der Submission sind mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim angwesend. Es wird eine Niederschrift gefertigt. Anschließend werden die Angebote gekennzeichnet und vorgeprüft.

Kann ich bei der Submission dabei sein?

Kann ich bei der Submission dabei sein?

Bei Ausschreibungen nach VOB/A, 1. Abschnitt, dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Submission anwesend sein (§ 14a Abs. 1 S. 1 VOB/A). Bei allen anderen Ausschreibungen sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.

Kann ich das Submissionsergebnis erfahren?

Kann ich das Submissionsergebnis erfahren?

Bei Ausschreibungen nach VOB/A 1. Abschnitt können Bietern auf Antrag die Namen der anderen Bieter und die Angebotssummen mitgeteilt werden (§ 14 Abs. 7 VOB/A). Bei allen anderen Ausschreibungen sind diese Daten unter Verschluss zu halten.

Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen?

Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen?

Die Zuschlagskriterien werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat?

Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat?

Ihr Angebot wird rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Bei größeren Aufträgen werden dazu oft externe Büros, z.B. Architekten, eingeschaltet. Der Vergabevorschlag wird anschließend dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Aufträge ab 50.000 Euro brutto werden außerdem dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorgelegt.

Sobald eine Entscheidung getroffen worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Information. In der Regel geschieht das innerhalb der Binde- bzw. Zuschlagsfrist. § 134 GWB bleibt unberührt.

Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden?

Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden?

Wegen des Gleichbehandlungsgebots ist ein öffentlicher Auftraggeber rechtlich daran gehindert, ortsansässige Firmen zu bevorzugen. Jedes Unternehmen mit Sitz im EU-Binnenmarkt muss den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.

Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig?

Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig?

Aufträge des Bundes, der Länder und der Kommunen machen einen großen Teil des Auftragsvolumens in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die öffentliche Hand hat dadurch eine starke Stellung auf dem Markt. Sie ist nicht frei in der Entscheidung, an wen und zu welchen Bedingungen sie Aufträge vergibt. Die Regelungen des Vergaberechts haben zum Ziel,

  1. den Wettbewerb zu fördern,
  2. das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln,
  3. die Auftragsvergabe transparent zu gestalten,
  4. soziale Kriterien, z.B. die Einhaltung des Mindestlohns, zu berücksichtigen.

Weitere Informationen bietet das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen.