Gesamtabschluss 2017

Für den Gesamtabschluss 2017 hat der Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse beschlossen. Die durch den Bürgermeister bestätigte Entwurfsfassung liegt vor. Eine Veröffentlichung gemäß § 116 Absatz 9 in Verbindung mit § 96 Absatz 2 GO NRW hat nicht zu erfolgen.