Kleine Anfragen

120 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Anzahl der z. Zt. festgesetzen Elternbeiträge Stufe Beitrag Anzahl Kinder 0 0,00 € x 184 1 24,00 € x 54 KK 2 (25%) 6,00 € x 15 KK 3 0,00 € x 1 2 41,00 € x 53 KK 2 (25%) 10,25 € x 16 KK 3 0,00 € x 3 3 78,00 € x 36 KK 2 (25%) 19,50 € x 14 KK 3 0,00 € x 0 4 110,00 € x 23 KK 2 (25%) 27,50 € x 14 KK 3 0,00 € x 0 5 150,00 € x 142 KK 2 (25%) 37,50 € x 77 KK 3 0,00 € x 10 642 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 27.04.2015 betr. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Gemäß der genannten Satzung der Stadt Bornheim werden für die „Benutzung“ der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich von Eltern der diese Schule besuchenden Kinder Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro gezahlt. Diese müssen bei einem Jahresbruttoeinkommen der Eltern von über 55.000 Euro gezahlt werden. Frage: 1) Wie hoch ist in Bornheim die Anzahl der jeweiligen Zahler in den einzelnen Stufen? Antwort: Stand der Tabelle 28.04.2015 KK2 = Kinderkennzeichen 2, Geschwister- ermäßigung (hier wird der Betrag auf 25% reduziert) KK3 = Kinderkennzeichen 3, zahlt keinen Beitrag An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage: 2) Bei wie vielen Zahlern liegt das zugrunde gelegte Jahresbruttoeinkommen über 65.000, 75.000 und 85.000 EURO? Antwort: Diese Zahl kann nicht genau ermittelt werden. Von den insgesamt 229 Höchstbeitragszahlern haben ca. 140 Personen ihr Einkommen nur mit einer verbindlichen Erklärung nachgewiesen und mitgeteilt, dass Ihr Einkommen über 55.000 EURO liegt. Zu 2.: Gemäß der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtun- gen für Kinder und Kindertagespflege werden auch hier die jeweiligen Jahreseinkommen der Berechnung der Beitragshöhe zugrunde gelegt. Hier gehen die einzelnen Einkommensstufen jedoch bis 85.000 Euro. Frage: 1) Wie hoch ist die Anzahl der jeweiligen Zahler in den einzelnen Stufen? Antwort: Stastik Elternbeträge KIGA Erstkind Geschwister Einkommen Gesamt 214 29 bis 15.500 € 243 159 15 bis 25.000 € 174 130 23 bis 35.000 € 153 134 26 bis 45.000 € 160 126 21 bis 55.000 € 147 116 19 bis 65.000 € 135 105 21 bis 75.000 € 126 74 13 bis 85.000 € 87 254 62 ab 85.000 € 316 1541 Frage: 2) Würden sich bei der Anwendung der in dieser Satzung aufgeführten Einkommensstufen auf die Beitragszahlungen für die OGS, höhere Einnahmen ergeben? Wenn Nein, dann möge die entsprechende Berechnung vorgelegt werden. Antwort: Nach bisherigen Einschätzungen werden keine höheren Einnahmen erzielt, da sich durch die Verteilung von 170 EURO auf 8 Einkommensstufen die Höchstbeitragszahler reduzieren werden und dadurch Einnahmen wegbrechen. Hier wird auf die Vorlage für den kommenden ASS am 16.06.2015 verwiesen. Frage: 3) Sind bei Anwendung dieser Einkommensstufen die Verwaltungskosten höher als bei der Anwendung der Einkommensstufen entsprechend der Satzung für die Benutzung der OGS ? Wenn Ja, um welchen Betrag handelt es sich? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. - 3 - Zu 3.: Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 wird unter Punkt 8.2 der Elternbeitrag zu den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich auf den monatlichen Betrag von 150 Euro begrenzt. Dieser soll zwischenzeitlich, siehe Vorlage 122/2015-4, auf 170 Euro erhöht worden sein. Gleichzeitig ist bei weiteren die offene Ganztagsschule besuchenden Kindern (Geschwisterkinder) eine Ermäßigung dieser Beiträge möglich. Frage: 1) Ist die Erhöhung der Beitragshöchstgrenze auf 170 Euro zwischenzeitlich schon rechts- wirksam veröffentlich worden? Wenn ja, wann? Antwort: Ja. (Siehe Schreiben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15.01.2015) Frage: 2) Wurde seitens der Stadtverwaltung rechtliche Überlegungen angestellt, dass die Beitragsermäßigung bei Geschwisterkindern gem. § 3 Nr. 2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich der Stadt Bornheim so umgestellt wird, dass diese Regelung einkommensabhängig ausgestaltet werden wird? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antwort: Nein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Anzahl der z. Zt. festgesetzen Elternbeiträge Stufe Beitrag Anzahl Kinder 0 0,00 € x 184 1 24,00 € x 54 KK 2 (25%) 6,00 € x 15 KK 3 0,00 € x 1 2 41,00 € x 53 KK 2 (25%) 10,25 € x 16 KK 3 0,00 € x 3 3 78,00 € x 36 KK 2 (25%) 19,50 € x 14 KK 3 0,00 € x 0 4 110,00 € x 23 KK 2 (25%) 27,50 € x 14 KK 3 0,00 € x 0 5 150,00 € x 142 KK 2 (25%) 37,50 € x 77 KK 3 0,00 € x 10 642 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 27.04.2015 betr. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Gemäß der genannten Satzung der Stadt Bornheim werden für die „Benutzung“ der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich von Eltern der diese Schule besuchenden Kinder Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro gezahlt. Diese müssen bei einem Jahresbruttoeinkommen der Eltern von über 55.000 Euro gezahlt werden. Frage: 1) Wie hoch ist in Bornheim die Anzahl der jeweiligen Zahler in den einzelnen Stufen? Antwort: Stand der Tabelle 28.04.2015 KK2 = Kinderkennzeichen 2, Geschwister- ermäßigung (hier wird der Betrag auf 25% reduziert) KK3 = Kinderkennzeichen 3, zahlt keinen Beitrag An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage: 2) Bei wie vielen Zahlern liegt das zugrunde gelegte Jahresbruttoeinkommen über 65.000, 75.000 und 85.000 EURO? Antwort: Diese Zahl kann nicht genau ermittelt werden. Von den insgesamt 229 Höchstbeitragszahlern haben ca. 140 Personen ihr Einkommen nur mit einer verbindlichen Erklärung nachgewiesen und mitgeteilt, dass Ihr Einkommen über 55.000 EURO liegt. Zu 2.: Gemäß der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtun- gen für Kinder und Kindertagespflege werden auch hier die jeweiligen Jahreseinkommen der Berechnung der Beitragshöhe zugrunde gelegt. Hier gehen die einzelnen Einkommensstufen jedoch bis 85.000 Euro. Frage: 1) Wie hoch ist die Anzahl der jeweiligen Zahler in den einzelnen Stufen? Antwort: Stastik Elternbeträge KIGA Erstkind Geschwister Einkommen Gesamt 214 29 bis 15.500 € 243 159 15 bis 25.000 € 174 130 23 bis 35.000 € 153 134 26 bis 45.000 € 160 126 21 bis 55.000 € 147 116 19 bis 65.000 € 135 105 21 bis 75.000 € 126 74 13 bis 85.000 € 87 254 62 ab 85.000 € 316 1541 Frage: 2) Würden sich bei der Anwendung der in dieser Satzung aufgeführten Einkommensstufen auf die Beitragszahlungen für die OGS, höhere Einnahmen ergeben? Wenn Nein, dann möge die entsprechende Berechnung vorgelegt werden. Antwort: Nach bisherigen Einschätzungen werden keine höheren Einnahmen erzielt, da sich durch die Verteilung von 170 EURO auf 8 Einkommensstufen die Höchstbeitragszahler reduzieren werden und dadurch Einnahmen wegbrechen. Hier wird auf die Vorlage für den kommenden ASS am 16.06.2015 verwiesen. Frage: 3) Sind bei Anwendung dieser Einkommensstufen die Verwaltungskosten höher als bei der Anwendung der Einkommensstufen entsprechend der Satzung für die Benutzung der OGS ? Wenn Ja, um welchen Betrag handelt es sich? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. - 3 - Zu 3.: Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 wird unter Punkt 8.2 der Elternbeitrag zu den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich auf den monatlichen Betrag von 150 Euro begrenzt. Dieser soll zwischenzeitlich, siehe Vorlage 122/2015-4, auf 170 Euro erhöht worden sein. Gleichzeitig ist bei weiteren die offene Ganztagsschule besuchenden Kindern (Geschwisterkinder) eine Ermäßigung dieser Beiträge möglich. Frage: 1) Ist die Erhöhung der Beitragshöchstgrenze auf 170 Euro zwischenzeitlich schon rechts- wirksam veröffentlich worden? Wenn ja, wann? Antwort: Ja. (Siehe Schreiben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15.01.2015) Frage: 2) Wurde seitens der Stadtverwaltung rechtliche Überlegungen angestellt, dass die Beitragsermäßigung bei Geschwisterkindern gem. § 3 Nr. 2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich der Stadt Bornheim so umgestellt wird, dass diese Regelung einkommensabhängig ausgestaltet werden wird? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antwort: Nein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 267 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.05.2015 betr. „Absolutes Halteverbot Rheinuferweg Nr. 54 bis Ecke Born- heimer Str.“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates vom 21.05.2015 betr. „Absolutes Halteverbot Rheinuferweg Nr. 54 bis Ecke Bornheimer Str.“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche neuen wissenschaftlichen bzw. gutachterlichen Erkenntnisse zur Standsicherheit der Rheinböschung liegen der Verwaltung vor, die dazu führten ein beidseitiges absolutes Haltever- bot am Rheinuferweg zwischen Nr. 54 bis Ecke Bornheimer Str. zu verhängen? Antwort: Grundlage für die Anordnung der Halteverbote sind keine neuen wissenschaftlichen oder gut- achterlichen Erkenntnisse sondern die Ergebnisse von Verkehrsbeobachtungen nach Anordnung der nach zur Gefahrenabwehr notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen aufgrund des Geo- technischen Untersuchungsberichts vom 30.07.2013. Nachdem im fraglichen Teilstück des Rheinuferweges entsprechend der Empfehlungen des Gut- achtens der Bereich von 3 m zur Hangkante mit Halteverbot versehen worden war, um diesen von jeglichen Verkehrslasten freizustellen, wurden regelmäßig Fahrzeuge auf der gegenüberlie- genden Straßenseite geparkt. Dies hatte zur Folge, dass nunmehr sogar der Fahrverkehr über den zu schützenden 3 m-Bereich abgewickelt wurde. Da dies zu einer weiteren, nicht hinnehmbaren Verschärfung der Gefährdungslage führte, blieb nur die faktische Möglichkeit, jegliches Parken auf der Straße zu verbieten. Frage 2: Sind Rutschungsbewegungen / Hangabbrüche der Rheinböschung in diesem Bereich des Rheinuferweges physikalisch (durch die Messpunkte) oder visuell (durch die Kontrolleure) in den letzten 12 Monaten dokumentiert worden? Antwort: Der Verwaltung liegen keine konkreten Erkenntnisse aus den letzten 12 Monaten vor, aus denen Rutschungsbewegungen abzuleiten wären. Hier wurden keine Hangabbrüche festge- stellt. An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Wenn ja, welche und durch wen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. In diesem Bereich werden regelmäßige Sichtkontrollen durchgeführt. Frage 4: Ist die Stadtverwaltung berechtigt, im Privateigentum befindliche Straßenabschnitte mit einem absoluten Halteverbot zu belegen, bzw. sogar komplett auch für den Fußgängerverkehr zu sper- ren, falls ja nach welcher Rechtsnorm? Antwort: Nach juristischer Prüfung sind Flächen, sofern sie vom Erscheinungsbild Straßenraum gleichen, defakto als öffentliche Verkehrsflächen anzusehen. Demnach haben Eigentümer derartiger Flä- chen nach herrschender Rechtfassung keine Möglichkeit den Allgemeingebrauch auszuschlie- ßen. Im Gegenzug besteht für die Eigentümer jedoch ein Anspruch, dass der zuständige Straßenbau- lastträger die Fläche in sein Eigentum übernimmt und auch die Verkehrssicherungspflicht wahr- nimmt. Diese Rechtslage berechtigt die Stadt Bornheim im vorliegenden Fall die zur Gefahrenabwehr notwendigen Anordnungen zu treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.05.2015 betr. „Absolutes Halteverbot Rheinuferweg Nr. 54 bis Ecke Born- heimer Str.“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates vom 21.05.2015 betr. „Absolutes Halteverbot Rheinuferweg Nr. 54 bis Ecke Bornheimer Str.“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche neuen wissenschaftlichen bzw. gutachterlichen Erkenntnisse zur Standsicherheit der Rheinböschung liegen der Verwaltung vor, die dazu führten ein beidseitiges absolutes Haltever- bot am Rheinuferweg zwischen Nr. 54 bis Ecke Bornheimer Str. zu verhängen? Antwort: Grundlage für die Anordnung der Halteverbote sind keine neuen wissenschaftlichen oder gut- achterlichen Erkenntnisse sondern die Ergebnisse von Verkehrsbeobachtungen nach Anordnung der nach zur Gefahrenabwehr notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen aufgrund des Geo- technischen Untersuchungsberichts vom 30.07.2013. Nachdem im fraglichen Teilstück des Rheinuferweges entsprechend der Empfehlungen des Gut- achtens der Bereich von 3 m zur Hangkante mit Halteverbot versehen worden war, um diesen von jeglichen Verkehrslasten freizustellen, wurden regelmäßig Fahrzeuge auf der gegenüberlie- genden Straßenseite geparkt. Dies hatte zur Folge, dass nunmehr sogar der Fahrverkehr über den zu schützenden 3 m-Bereich abgewickelt wurde. Da dies zu einer weiteren, nicht hinnehmbaren Verschärfung der Gefährdungslage führte, blieb nur die faktische Möglichkeit, jegliches Parken auf der Straße zu verbieten. Frage 2: Sind Rutschungsbewegungen / Hangabbrüche der Rheinböschung in diesem Bereich des Rheinuferweges physikalisch (durch die Messpunkte) oder visuell (durch die Kontrolleure) in den letzten 12 Monaten dokumentiert worden? Antwort: Der Verwaltung liegen keine konkreten Erkenntnisse aus den letzten 12 Monaten vor, aus denen Rutschungsbewegungen abzuleiten wären. Hier wurden keine Hangabbrüche festge- stellt. An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Wenn ja, welche und durch wen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. In diesem Bereich werden regelmäßige Sichtkontrollen durchgeführt. Frage 4: Ist die Stadtverwaltung berechtigt, im Privateigentum befindliche Straßenabschnitte mit einem absoluten Halteverbot zu belegen, bzw. sogar komplett auch für den Fußgängerverkehr zu sper- ren, falls ja nach welcher Rechtsnorm? Antwort: Nach juristischer Prüfung sind Flächen, sofern sie vom Erscheinungsbild Straßenraum gleichen, defakto als öffentliche Verkehrsflächen anzusehen. Demnach haben Eigentümer derartiger Flä- chen nach herrschender Rechtfassung keine Möglichkeit den Allgemeingebrauch auszuschlie- ßen. Im Gegenzug besteht für die Eigentümer jedoch ein Anspruch, dass der zuständige Straßenbau- lastträger die Fläche in sein Eigentum übernimmt und auch die Verkehrssicherungspflicht wahr- nimmt. Diese Rechtslage berechtigt die Stadt Bornheim im vorliegenden Fall die zur Gefahrenabwehr notwendigen Anordnungen zu treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 116 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.05.2015 betr. Datensicherheit in der Verwaltung – Windows XP Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 06.05.2015 betr. „Datensicherheit in der Verwaltung – Windows XP“ be- antworte ich wie folgt: Frage: Ist die Migration von Windows XP zu Windows 7 inzwischen komplett erfolgt? Wie hoch ist die Zahl der nach wie vor mit dem Betriebssystem Windows XP arbeitenden Computerarbeitsplätze in der Verwaltung? Antwort: Die Migration zu Windows 7 ist in der Verwaltung zum größten Teil erfolgt. In der Stadtbücherei werden noch sechs Systeme mit Windows XP betrieben, weil die eingesetzte Bibliothekssoftware erst jetzt mit Windows 7 getestet werden konnte. Diese Systeme sind vom Internet entkoppelt. Frage: Gibt es weitere Software in der Verwaltung wie bspw. Office 2003, welche abgekündigt wurde und deshalb bereits jetzt keine Sicherheitsupdates mehr vom Hersteller bekommt oder gibt es noch andere Betriebssysteme/Programme wie bspw. Windows Server 2003, welche in absehbarer Zukunft keine Sicherheitsupdates mehr bekommen werden? Antwort: In der Verwaltung werden noch einzelne Server mit Windows 2003 R2 betrieben. An die Ratsfraktion der Aktiven Bürger Bornheim - 2 - Frage: Wie sieht an dieser Stelle der Migrationsplan zu anderen Lösungen aus und in welchem Zeitraum soll die Umstellung erfolgen? Antwort: Die Windows-XP-Systeme werden auf Windows 7 migriert. Die Windows-2003-R2-Server werden je nach Anforderung der darauf betriebenen Software durch Server, die unter den aktuellen Be- triebssystem-Versionen Windows 2008 R2 bzw. Windows 2012 R2 betrieben werden, ersetzt. Die Migration wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen sein. Frage: Ist die in der o.g. Verwaltungsantwort avisierte "Entkopplung der Internetnutzung, um die Systeme so vom Haupteinfallstor für Malware zu isolieren" für Rechner mit dem Betriebssystem Windows XP durchgeführt? Wenn nein: um wie viele Systeme handelt es sich noch? In welchen Bereichen werden diese eingesetzt und wie werden diese Systeme darüber hinaus abgesichert? Antwort: Ja. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.05.2015 betr. Datensicherheit in der Verwaltung – Windows XP Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 06.05.2015 betr. „Datensicherheit in der Verwaltung – Windows XP“ be- antworte ich wie folgt: Frage: Ist die Migration von Windows XP zu Windows 7 inzwischen komplett erfolgt? Wie hoch ist die Zahl der nach wie vor mit dem Betriebssystem Windows XP arbeitenden Computerarbeitsplätze in der Verwaltung? Antwort: Die Migration zu Windows 7 ist in der Verwaltung zum größten Teil erfolgt. In der Stadtbücherei werden noch sechs Systeme mit Windows XP betrieben, weil die eingesetzte Bibliothekssoftware erst jetzt mit Windows 7 getestet werden konnte. Diese Systeme sind vom Internet entkoppelt. Frage: Gibt es weitere Software in der Verwaltung wie bspw. Office 2003, welche abgekündigt wurde und deshalb bereits jetzt keine Sicherheitsupdates mehr vom Hersteller bekommt oder gibt es noch andere Betriebssysteme/Programme wie bspw. Windows Server 2003, welche in absehbarer Zukunft keine Sicherheitsupdates mehr bekommen werden? Antwort: In der Verwaltung werden noch einzelne Server mit Windows 2003 R2 betrieben. An die Ratsfraktion der Aktiven Bürger Bornheim - 2 - Frage: Wie sieht an dieser Stelle der Migrationsplan zu anderen Lösungen aus und in welchem Zeitraum soll die Umstellung erfolgen? Antwort: Die Windows-XP-Systeme werden auf Windows 7 migriert. Die Windows-2003-R2-Server werden je nach Anforderung der darauf betriebenen Software durch Server, die unter den aktuellen Be- triebssystem-Versionen Windows 2008 R2 bzw. Windows 2012 R2 betrieben werden, ersetzt. Die Migration wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen sein. Frage: Ist die in der o.g. Verwaltungsantwort avisierte "Entkopplung der Internetnutzung, um die Systeme so vom Haupteinfallstor für Malware zu isolieren" für Rechner mit dem Betriebssystem Windows XP durchgeführt? Wenn nein: um wie viele Systeme handelt es sich noch? In welchen Bereichen werden diese eingesetzt und wie werden diese Systeme darüber hinaus abgesichert? Antwort: Ja. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 117 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.08.2014 betr. Anbringung von Minipollern im Bereich Hellstraße / Ecke Kalkstraße Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 22.08.2014 betreffend Absperrpfosten in Bornheim, Hellstra- ße/Kalkstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen erfolgte die Anbringung der Minipoller knapp auf der Fläche des niveau- gleichen Fußweges im Bereich Hellstraße / Kalkstraße? Antwort: Nachdem von Verkehrsteilnehmern Beschwerde geführt, dass der fragliche Gehweg regelmäßig überfahren wird, wurde eine Kontrolle durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bereits Geh- wegschäden eingetreten sind, die auf vermehrtes Überfahren schließen lassen. Um jegliche Gefährdung für Fußgänger auszuschließen, wurde die Angelegenheit anschließend im Straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 04.07.2013 erörtert. Als Ergebnis ordnete der Bürgermeister anschließend die in der Örtlichkeit vorhandenen An- sperrpfosten straßenverkehrsrechtlich an. Frage 2: Wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, im Auslauf der Hellstraße eine Markierung der Straßenmitte zu veranlassen, da insbesondere die Einmündung Kalkstraße/Hellstraße (Linksabbieger) durch Kfz-Teilnehmer häufig „geschnitten“ wird? Antwort: nein Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 46 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen