Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.09.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ordnungsge- mäße Versorgung mit Trinkwasser Sehr geehrte Frau Heller, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ord- nungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser - beantworte ich wie folgt: Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie ohne die vorbeschriebene notwendige Ertüchtigung des Wasserwerkes eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher stel- len? Antwort: Das mit der Umplanung befasste Ingenieurbüro H2U wurde um eine Stellungnahme zu Ihrer Fra- ge gebeten und hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Für die Wasserversorgung Bornheim sind in Kürze insbesondere folgende Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, welche eine unterschiedliche Relevanz für die Sicherung der Versorgung ha- ben: 1. Sanierung der Außenabdichtung des Hochbehälters Botzdorf: die Sanierungsarbeiten ha- ben das Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers über die Außenab- dichtung sicher zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen kurzfristig durchgeführt werden, da bei allen diskutierten Varianten der zukünftigen Versorgung geplant ist, das Bauwerk des Behälters Botzdorf weiterhin zu nutzen. Planung in 2014, Ausführung in 2015. 2. Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Merten 1: Auch diese Sanierungsarbeiten ha- ben zum Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen könnten ebenfalls durchgeführt werden, da bei allen zurzeit noch in Diskussion befindlichen tech- nischen Varianten - auch denen der Vollversorgung mit WTV – geplant ist, die Behälter in Merten beizubehalten. Planung und Ausführung in 2015 / 2016. 3. Erneuerung der Steuerung für das Pumpwerk im Wasserwerk Eichenkamp und die Behäl- tersteuerung: Zurzeit ist eine recht komplexe Steuerung für das Pumpwerk im Wasser- werk Eichenkamp und die Bewirtschaftung der Speicherbehälter im Versorgungsnetz rea- An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - lisiert. Von der ursprünglich vorhandenen Steuerungssoftware existiert keine Sicherungs- kopie, es ist keine nachhaltige Dokumentation vorhanden, die Funktion ist unklar, der Er- richter des Programmes ist nicht mehr greifbar und die SPS Komponenten sind abgekün- digt. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu unerwarteten Abschaltungen des Pumpwerkes aufgrund von Störungen der Verbindungsleitungen zu den Hochbehältern sowie durch Fehlfunktionen innerhalb der Steuerung oder anderer Anlagenteile. Weiterhin erfolgt die Förderung im Wasserwerk steuerungsbeding mit einer konstanten Einspeisemenge. Das heißt, es wird nicht automatisch auf einen erhöhten bzw. vermin- derten Netzverbrauch reagiert. Hier muss durch Betriebspersonal manuell eingegriffen werden, in der Regel an verbrauchsstarken Tagen, meist an Samstagen. Bedingt durch die konstante Fördermenge bei wechselnden Bezugsmengen kommt es zu unterschiedlichen Drücken im Versorgungsnetz. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Ver- sorgungsunterbrechung, da bei Überdruck das Wasserwerk ebenfalls abschalten sollte. Eine Versorgungsunterbrechung würde in dem Fall erfolgen, wenn die Behälterreserven bis zur Beseitigung der Störung nicht ausreichen, oder wenn es durch Überdruck zu einer Schädigung im Rohrnetz kommt. Aus diesem Grunde sollen die Steuerungen sowohl für das Wasserwerk als auch für die Behälterbewirtschaftung erneuert werden. Die anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf beide Steuerungen. Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich sinnvoller die Erneuerung erst auszuführen, wenn ei- ne Entscheidung über die zukünftige Versorgungsstruktur und die Einspeisungen getrof- fen wurde. Die Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht möglich. Eine Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt ohne die Ertüchtigung der Steuerung eine ord- nungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher gestellt ist, lässt sich insoweit nicht treffen. Die Gefahr von Fehlfunktionen ist bei der Steuerung in ihrer aktuel- len Konfiguration fortwährend gegeben. Daher ist zu empfehlen, die Steuerung so kurz- fristig wie möglich zu erneuern.“ Der Empfehlung des Gutachters ist aus meiner Sicht zu folgen. Nach den ersten Gesprächen im Nachgang zum Beschluss des Betriebsausschusses zum veränderten Wasserbezug – vorausge- setzt der Rat bestätigt diesen Beschluss – wäre nicht mit einer zeitnahen Vollversorgung durch den Wahnbachtalsperrenverband zu rechnen. Daher halte ich die Erneuerung der Steuerung für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zeitnah für erforderlich, auch wenn diese im Falle ei- ner Vollversorgung durch den WTV mit finanziellem Aufwand erneut geändert oder angepasst werden müsste. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen. Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.02.2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 13.02.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L182 in Brenig vom 13.02.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar, insbesondere unter den Aspekten ei- ner planerischen Darstellung, der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit und der entstehen- den Kosten? Antwort: Die planerische Darstellung, die Prüfung der Machbarkeit und die Ermittlung der Kosten liegen gemäß Niederschrift zu o.a. Anhörverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Euskirchen, als Straßenbauträger der L 182. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.01.2015 mit, dass zur Sachverhaltsaufklärung noch weitere Datenerhebungen erforderlich sind. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Beschleunigung des seit mehreren Jahren auf der Agenda stehenden Vorhabens? Antwort: Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens, die o.a. Angelegenheit auf die Tages- ordnung des nächsten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 setzen um vom Landesbetrieb Straßenbau NRW den aktuellen Bearbeitungsstand zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27. Mai 2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 27.05.2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald beantworte ich wie folgt: Frage: Das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat den Städten und Gemeinden im Kreis ein Ortungssystem für Notfälle im Wald präsentiert, mit dem Wanderer, Radfahrer und Rei- ter im Falle eines Notrufs über Handy der Kreis-Leitstelle einen exakten Standort durchgeben können. Das System besteht aus eindeutig markierten Lotsenpunkten, deren Koordinaten in der Leitstelle hinterlegt sind, um eine Rettung im Wald deutlich zu beschleunigen. Vier Kommunen installieren diese Ortungshilfe bereits. Warum hat der Bürgermeister auf das entsprechende Angebot des Rhein-Sieg-Kreises noch nicht reagiert, welche Kosten veranschlagt der Bürgermeister für die Installation des Systems auf den größeren zusammenhängenden Waldflächen der Stadt Bornheim (insbesondere im Kotten- forst/Ville) und welche Rats- oder Ausschussbeschlüsse sind zur Umsetzung noch notwendig? Antwort: Das Angebot des Rhein-Sieg Kreises wurde durch den Kreisbrandmeister den Leitern der Feu- erwehren im Rhein-Sieg Kreis übermittelt. Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim beabsichtigt hierzu eine Ab- stimmung mit den in den Waldgebieten angrenzenden Städten und Gemeinden sowie dem Lan- desbetrieb Wald und Holz herbeizuführen, um eine Überlagerung unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Hierzu zählen die Gemeinden Alfter und Swisttal sowie die Stadt Weilerswist und die Stadt Brühl. Sobald eine Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen, sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt ist, wird die Verwaltung hierzu eine Kostenschätzung abgeben. Zu diesem Zeit- punkt wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Vorlage über die Realisation eines solchen Projektes zur Entscheidung vorgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Grundsätzlich verfolgt der Bürgermeister die Einrichtung eines Ortungssystems. Eine entspre- chende verwaltungsinterne Prüfung ist veranlasst. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.01.2015 betr. Rückgabe von Fraktionsmittel Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 13.01.2015 betr. Rückgabe von Fraktionsmittel beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist es zur Rückgabe nicht verbrauchter Fraktionsmittel notwendig, einen PR-Termin im Büro des Bürgermeisters zu vereinbaren oder würde der Bürgermeister diese Überweisung als Geschäft der laufenden Verwaltung auch ohne Pressetermin annehmen? Antwort: Der Bürgermeister freut sich über die Rückgabe der nicht verbrauchten Haushaltsmit- tel. Wenn eine Fraktion zur Rückgabe dieser Mittel die Presse einlädt, ist dies aus der Sicht des Bürgermeisters legitim, insbesondere wenn dies in Bornheim zum ersten Mal seit Jahren ge- schieht. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die Fraktionsmittel eine Pflichtaufgabe darstellen und somit nicht verbrauchte Mittel dem allgemeinen Haushalt bzw. der Senkung des Defizits zugutekommen? Antwort: Gem. § 56 Abs. 3 GO gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haus- haltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäfts- führung. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmit- telbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist. Nach der bisherigen Verwaltungsvorschrift zu § 30 Go a.F. reicht eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden aus, dass die Haushaltsmittel und Sach- leistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Die nicht verwendeten Fraktionszuwendungen kommen dem allgemeinen Haushalt zugute und werden im Jahresabschluss ausgewiesen. Frage 3: Ist es zutreffend, dass diese Mittel somit nicht zweckgebunden zur Finanzierung einer freiwilligen Ausgabe "nach Wunsch" zurückgegeben werden können oder kann zum Beispiel die Feuerwehr nicht verbrauchte Mittel zurückgeben und verfügen, dass damit beispielsweise die Stadtbücherei zu unterstützen ist? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Die SPD-Fraktion hatte den Wunsch geäußert, die zurückgegebenen Fraktionsmittel nach Möglichkeit und im Rahmen der rechtlichen Vorschriften dem angesprochenen Verwen- dungszweck zugute kommen zu lassen. Der Bürgermeister hatte eine entsprechende Prüfung zugesagt. Leider ist dies nach einer haushaltsrechtliche Prüfung nicht möglich. Die Mittel gehen in den all- gemeinen Haushalt zurück und sind nicht zweckgebunden. Frage 4: Stimmt der Bürgermeister meiner Auffassung zu, dass die Verknüpfung nicht verbrauchter Frak- tionsmittel mit dem Zuschuss für die Musikschule zwar eine nette PR-Idee, aber haushaltsrecht- lich überhaupt nicht haltbar ist? Antwort: Die zwischenzeitlich abgeschlossene haushaltsrechtliche Prüfung kommt zu folgendem Ergebnis: Innerhalb des Haushaltsjahres können nicht in Anspruch genommene Aufwands- bzw. Auszah- lungsermächtigungen bei über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfen beispielsweise in anderen Produktgruppen nach Maßgabe der Vorschriften der GO NRW sowie der Gemeindehaushalts- verordnung (GemHVO) grundsätzlich als Deckung herangezogen werden. Sofern solche über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfe nicht gegeben sind, gelten die nicht in An- spruch genommenen Haushaltsmittel als eingespart (Grundsatz der Jährlichkeit). Eine Ermächtigungsübertragung ist nach Maßgabe des § 22 GemHVO möglich. Damit werden die Mittel für den Ursprungszweck im Folgejahr zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Eine unmittelbare Verknüpfung zwischen den genannten Haushaltspositionen besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen