Kleine Anfragen

132 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die derzeitigen Kosten für externe juristische Beratung für die Beanstandung der Ratsbeschlüsse zum Umbau der Königstraße und zu Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns- Platz? Bitte schlüsseln Sie die Posten jeweils den beiden Beanstandungen auf und nennen Sie das Sachkonto im Haushalt, von dem die Mittel abfließen werden. Antwort: Die Kostenrechnung der Rechtsanwälte CBH beläuft sich auf 4.438,70 € inkl. Umsatzsteuer und bezieht sich nur auf die Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Umbau der Königstraße. Für die Beanstandung des Ratsbeschlusses Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns-Platz sind keine Kosten für externe Beratung angefallen. Die Kosten werden aus dem Sachkonto 783120, Projekt-Nr. 5.000064.002.700 beglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2. Kopie an alle RM gem. § 19 (1) GeschO 3. Veröffentlichung im Internet 4. Hinweis im Amtsblatt 5. WVL An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten beantworte ich wie folgt: Frage 1: Am 8. April 2014 fand mit der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße eine weitere Ortsbesichti- gung statt. Im Verlauf dieser Besprechung wurde von einem Anlieger der Wunsch geäußert, in Höhe seines Grundstückes mit einem Sperrpfahl das stetige Überfahren des Gehweges zu ver- hindern. Sie sagten eine Überprüfung zu. Am 26. Juni 2014 erinnerte ich Sie an diese Zusage schriftlich und verwies auf einen gleich gelagerten Fall in der Brunnenstraße, wo dem Wunsch eines Anliegers nach zwei Sperrposten entsprochen wurde. Wird nun auch dem Wunsch des Anliegers Friedrichstraße entsprochen und auf dem Gehweg Friedrichstraße ein weiterer Sperr- pfosten aufgestellt? Antwort: Die Angelegenheit wurde wie im Ortstermin Anfang April 2014 zugesagt durch die Verkehrsbe- hörde geprüft. Dabei wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass im Bereich zwischen den Häusern Friedrichstra- ße 29 und 35 Rampensteine mit einer Höhe von 8 cm vorhanden sind. Diese Rampensteine er- möglichen die Andienung der dahinter in Senkrechtaufstellung vorhandenen privaten Stellplätze und sind insoweit überfahrbar. Allerdings ist diese Überfahrung nur auf einer Länge von rd. 19 Metern möglich, da bei Hausnummer 29 ein Baumbeet sowie bei Hausnummer 35 eine Straßen- lampe vorhanden ist. Ähnliche Verkehrssituationen, wo Rampensteine eingebaut wurden, finden sich zudem mehrfach auf der Friedrichstraße. Die Friedrichstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Erkenntnisse über Verkehrsgefährdun- gen durch vermehrtes Überfahren des fraglichen Gehwegbereiches liegend der Verkehrsbehörde nicht vor, so dass hier keine Regelungsgrundlage für Absperrpfosten gesehen wird. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 2: Vor dem Haus Brunnenstraße 40 ist die Fahrbahnmarkierung der Parkzonenzelle zurückzuneh- men. Grund: Sie ragt in den Zufahrtsbereich des zurückliegenden privaten Stellplatzes, der bei einem in der Parkzone haltenden PKW dann nicht mehr genutzt werden kann. Antwort: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die in Rede stehende Markierung ragt geringfügig in den Zufahrtsbereich der dahinter liegenden privaten Zufahrt. Der Stadtbetrieb Bornheim wurde daher angewiesen, eine entsprechende Ummarkierung vorzunehmen. Frage 3: Herr K. (Brunnenhöhle 3) fragt an, ob er nicht neben dem Stellplatz der Familie G, ebenfalls die Straßenfläche als privater Stellplatz nutzen kann. Zum Sachverhalt verweise ich hier auf meine Anfrage vom 14. 06. 2012, siehe Vorlage 349/2012-9, VPLA 30. August 2012. Da bis zum end- gültigen Ausbau der Brunnenhöhle sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen werden, sollten wir Herrn K dies gestatten. Sie konnten sich bei der Jubilarehrung anlässlich der Goldhochzeit der Familie K persönlich ein Bild von der Situation machen. Sie sagten eine Prüfung zu. Antwort: Diese erneute Prüfung ist erfolgt. Dem Antrag zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als privater Stellplatz kann nicht entsprochen werden, weil dann jedes Wendemanöver auf öffentli- cher Fläche in der engen Straße unmöglich wäre. Die benannte Verkehrssituation gegenüber kann nicht als Präzedenzfall dienen, da es sich bei dieser Fläche noch um Privateigentum und nicht um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Im Übrigen wird auf die Ergänzungsvorlage 349/2012-9 zur Sitzung des VPLA am 30.08.2012 verwiesen (siehe Anlage). Frage 4: Vor dem Haus Siegesstraße 21 ist der Straßenablaufaufsatz offensichtlich lose. Beim Überfah- ren, so Herr R., stört das dadurch entstehende Geräusch seine Familie und seine Mieter wäh- rend der Nachtruhe. Wann erfolgt hier eine Überprüfung und Beseitigung des Störfalles? Antwort: Eine Überprüfung und Beseitigung des Störeffektes des Straßenablaufes Siegesstraße vor Haus Nr. 21 wurde veranlasst. Der Stadtbetrieb wurde entsprechend beauftragt. Frage 5: In der Sitzungsvorlage 057/2011 teilten Sie mir mit, dass der Beschluss des VPLA vom 9. Juni 2010 noch in der Prüfung sich befinde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 teilten Sie mir mit, dass keine Bedenken bestünden, meinem Vorschlag zu folgen und das Ehrental, den Oberdorfer Weg und die Schußgasse zusätzlich in die Sommerreinigung (beidseitig S 2) mit aufzunehmen. Nun informierten Sie die Ratsmitglieder in der Vorlage 480/2014 über die Verlängerung des Winter- dienstes und der Sommerreinigung bis Oktober 2015. Sind bei dieser Vertragsverlängerung die drei vorgenannten Roisdorfer Straßen mit aufgenommen worden? Antwort: Die in der Vorlage 480/2014-6 beschriebene Verlängerung des Winterdienstvertrages bezieht sich explizit auf die Ausführung der Reinigungspflichten auf/an den Liegenschaften der Grund- stückseigentümerin Stadt Bornheim gemäß Straßenreinigungssatzung. Die in Frage stehenden Änderungen zu den Straßen Ehrental, Oberdorfer Weg und Schussgasse werden bei der Fort- schreibung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (StEA und Rat), die dann auch das ergänzte Straßenverzeichnis beinhaltet, kann für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt werden. - 3 - Frage 6: Bitte fügen Sie dieser Anfrage das ergänzte Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung für die Ortschaft Roisdorf bei. Antwort: Das ergänzte Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der unter 5. in Aussicht gestellten Beschlussvorlage. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Gerhard Josef Brühl, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 50 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.09.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ordnungsge- mäße Versorgung mit Trinkwasser Sehr geehrte Frau Heller, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ord- nungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser - beantworte ich wie folgt: Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie ohne die vorbeschriebene notwendige Ertüchtigung des Wasserwerkes eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher stel- len? Antwort: Das mit der Umplanung befasste Ingenieurbüro H2U wurde um eine Stellungnahme zu Ihrer Fra- ge gebeten und hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Für die Wasserversorgung Bornheim sind in Kürze insbesondere folgende Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, welche eine unterschiedliche Relevanz für die Sicherung der Versorgung ha- ben: 1. Sanierung der Außenabdichtung des Hochbehälters Botzdorf: die Sanierungsarbeiten ha- ben das Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers über die Außenab- dichtung sicher zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen kurzfristig durchgeführt werden, da bei allen diskutierten Varianten der zukünftigen Versorgung geplant ist, das Bauwerk des Behälters Botzdorf weiterhin zu nutzen. Planung in 2014, Ausführung in 2015. 2. Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Merten 1: Auch diese Sanierungsarbeiten ha- ben zum Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen könnten ebenfalls durchgeführt werden, da bei allen zurzeit noch in Diskussion befindlichen tech- nischen Varianten - auch denen der Vollversorgung mit WTV – geplant ist, die Behälter in Merten beizubehalten. Planung und Ausführung in 2015 / 2016. 3. Erneuerung der Steuerung für das Pumpwerk im Wasserwerk Eichenkamp und die Behäl- tersteuerung: Zurzeit ist eine recht komplexe Steuerung für das Pumpwerk im Wasser- werk Eichenkamp und die Bewirtschaftung der Speicherbehälter im Versorgungsnetz rea- An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - lisiert. Von der ursprünglich vorhandenen Steuerungssoftware existiert keine Sicherungs- kopie, es ist keine nachhaltige Dokumentation vorhanden, die Funktion ist unklar, der Er- richter des Programmes ist nicht mehr greifbar und die SPS Komponenten sind abgekün- digt. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu unerwarteten Abschaltungen des Pumpwerkes aufgrund von Störungen der Verbindungsleitungen zu den Hochbehältern sowie durch Fehlfunktionen innerhalb der Steuerung oder anderer Anlagenteile. Weiterhin erfolgt die Förderung im Wasserwerk steuerungsbeding mit einer konstanten Einspeisemenge. Das heißt, es wird nicht automatisch auf einen erhöhten bzw. vermin- derten Netzverbrauch reagiert. Hier muss durch Betriebspersonal manuell eingegriffen werden, in der Regel an verbrauchsstarken Tagen, meist an Samstagen. Bedingt durch die konstante Fördermenge bei wechselnden Bezugsmengen kommt es zu unterschiedlichen Drücken im Versorgungsnetz. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Ver- sorgungsunterbrechung, da bei Überdruck das Wasserwerk ebenfalls abschalten sollte. Eine Versorgungsunterbrechung würde in dem Fall erfolgen, wenn die Behälterreserven bis zur Beseitigung der Störung nicht ausreichen, oder wenn es durch Überdruck zu einer Schädigung im Rohrnetz kommt. Aus diesem Grunde sollen die Steuerungen sowohl für das Wasserwerk als auch für die Behälterbewirtschaftung erneuert werden. Die anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf beide Steuerungen. Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich sinnvoller die Erneuerung erst auszuführen, wenn ei- ne Entscheidung über die zukünftige Versorgungsstruktur und die Einspeisungen getrof- fen wurde. Die Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht möglich. Eine Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt ohne die Ertüchtigung der Steuerung eine ord- nungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher gestellt ist, lässt sich insoweit nicht treffen. Die Gefahr von Fehlfunktionen ist bei der Steuerung in ihrer aktuel- len Konfiguration fortwährend gegeben. Daher ist zu empfehlen, die Steuerung so kurz- fristig wie möglich zu erneuern.“ Der Empfehlung des Gutachters ist aus meiner Sicht zu folgen. Nach den ersten Gesprächen im Nachgang zum Beschluss des Betriebsausschusses zum veränderten Wasserbezug – vorausge- setzt der Rat bestätigt diesen Beschluss – wäre nicht mit einer zeitnahen Vollversorgung durch den Wahnbachtalsperrenverband zu rechnen. Daher halte ich die Erneuerung der Steuerung für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zeitnah für erforderlich, auch wenn diese im Falle ei- ner Vollversorgung durch den WTV mit finanziellem Aufwand erneut geändert oder angepasst werden müsste. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 50 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 117 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Teilen des Stadtgebiets ist eine Zustellung des "Schaufensters" derzeit nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand des Verlags möglich? Antwort 1: Für die Zustellung des „Schaufensters“ ist die Rheinische Direkt-Werbung, Köln (RDW) als Ver- teilerunternehmen zuständig. Eine Rücksprache mit der RDW hat ergeben, dass zurzeit keine Orte bekannt sind, in denen eine Zustellung nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand möglich ist. Für eine Einzelfallprüfung muss der RDW eine Anschrift gemeldet werden (siehe Antwort 3). Frage 2: Wird die Stadt Bornheim informiert, wenn einzelne Ausgaben des "Schaufenster" und somit des Amtsblatts in einzelnen Straßen nicht zugestellt werden können? Antwort 2: Nein. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Bürger zum Bezug des Amtsblatts, wenn das "Schaufenster" in ihrer Straße nicht oder nur unzuverlässig zugestellt wird? Antwort 3: Um eine bestmögliche Zustellung zu gewährleisten, führt die RDW Routinekontrollen durch. Dar- über hinaus geben Kontrollhaushalte regelmäßig Rückmeldung, ob sie das Wochenblatt erhalten. Wenn Bürgerinnen oder Bürger feststellen, dass sie das Schaufenster nicht erhalten, sollten sie zeitnah die RDW unter 02203/1883-35 oder www.rdw-koeln.de informieren. Das Online- Kontaktformular finden Bürgerinnen und Bürger unter „Kontakt“, „Hinweis zur Zustellung“. Bei der Meldung ist es wichtig, dass Ort, Straße und Hausnummer angegeben werden. Denn nur so An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - kann der entsprechende Zusteller ausfindig gemacht werden. Hinweise über nicht erfolgte Zustel- lungen, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden unverzüglich der RDW mitgeteilt. Dies ist bisher nur wenige Male erfolgt. Die Stadt Bornheim kann sich je Ausgabe bis zu 100 Exemplare liefern lassen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Ausgabe einmal nicht erhalten haben, können diese im Büro der Pressestelle (Raum 350) im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, abholen. Neben der Printausgabe ist das Amtsblatt der Stadt Bornheim auch im Internet einsehbar – so- wohl auf den Seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Amtsblatt“ als auch beim Verlag unter www.schaufenster-bonn.de. Auf der Startseite gelangt man per Klick auf den Button „Unsere Zeitungen und Magazine als ePaper“, der sich rechts oben befindet, zu den aktuellen Ausgaben. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim ist Teil der Ausgabe Vorgebirge. Zudem erfolgt ein Aushang des aktuellen Amtsblatts in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathau- ses. Die Vitrine dafür befindet sich vom Haupteingang aus auf der rechten Seite, rechts neben der Treppe, die zum Ratssaal und den Besprechungsräumen führt. Weitere Informationen zur Zustellung finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.rdw- koeln.de. Unter „FAQ“, „FAQ für Leser“ werden die am häufigsten genannten Fragen beantwor- tet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Fußgängerweg St. Angela Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Bierbaumstraße in Hersel mündet in einen Fußweg, der entlang dem Grundstück der Ursuli- nenschule bis zur Bayerstraße verläuft. Aus welchen Gründen ist dieser Fußweg derzeit ge- sperrt? Antwort: Aufgrund eines Unfalls mit einem Rollstuhl wurde der Weg aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett abgesperrt. Frage 2: Ab wann kann dieser Fußweg wieder freigegeben werden? Antwort: Sobald die Maßnahmen zur Sicherung vom Stadtbetrieb durchgeführt wurden, kann die Sperrung aufgehoben werden. Frage 3: In wieweit wurden die Anwohner und die Leitung des Seniorenhauses St. Angela über die Sper- rung des Fußweges informiert? Antwort: Der Ortsvorsteher und die Geschäftsleitung der Seniorenhauses St. Angela sind Anreger der Sicherungsmaßnahme und wurden in den Arbeitsablauf involviert! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Fußgängerweg St. Angela Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Bierbaumstraße in Hersel mündet in einen Fußweg, der entlang dem Grundstück der Ursuli- nenschule bis zur Bayerstraße verläuft. Aus welchen Gründen ist dieser Fußweg derzeit ge- sperrt? Antwort: Aufgrund eines Unfalls mit einem Rollstuhl wurde der Weg aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett abgesperrt. Frage 2: Ab wann kann dieser Fußweg wieder freigegeben werden? Antwort: Sobald die Maßnahmen zur Sicherung vom Stadtbetrieb durchgeführt wurden, kann die Sperrung aufgehoben werden. Frage 3: In wieweit wurden die Anwohner und die Leitung des Seniorenhauses St. Angela über die Sper- rung des Fußweges informiert? Antwort: Der Ortsvorsteher und die Geschäftsleitung der Seniorenhauses St. Angela sind Anreger der Sicherungsmaßnahme und wurden in den Arbeitsablauf involviert! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 52 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen