Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.08.2016 betr. Wildgartens Hennesenbergstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.08.2016 betr. Wildgartens Hennesenbergstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Angebot des Wildgartens auf der Hennesenberg- straße (Naturschutzgebiet Mühlbachtal) derzeit von Amts wegen reduziert? Antwort 1: Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW, Landschaftsplan des Rhein-Sieg-Kreises Nr. 2, Bornheim. Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde. Frage 2: Welche Nutzung für den Wildgarten ist perspektivisch noch möglich? Antwort 2: Alle mit den Verbots- und Gebotsbestimmungen des Landschaftsplans im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal“ zulässigen Nutzungen. Federführung und Entscheidung über Zulässigkeiten lie- gen beim Rhein-Sieg-Kreis, Untere Landschaftsbehörde. Frage 3: Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen für den Wildgarten seit seiner Errichtung geändert - gibt es einen Bestandsschutz? Antwort 3: Bestandsschutz gilt über die in der Antwort zu Frage 2) genannten Nutzungen hinaus nach Land- schaftsplan nur für die weiteren Nutzungen und Einrichtungen, die zulässigerweise vor Inkrafttre- ten des Landschaftsplans 1996 bestanden haben. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche Alternativen gibt es für die Betreiber des Wildgartens um ihre Arbeit wie bisher fortzuset- zen? Antwort 4: Wechsel auf ein Grundstück, auf dem alle beabsichtigten Nutzungen zulässig sind oder Reduzie- rung der Arbeit auf Nutzungen und Einrichtungen, die im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal“ Be- standsschutz genießen, zulässig oder genehmigungsfähig sind. Frage 5: Wie beurteilt der Bürgermeister die Bedeutung des Wildgartens unter Berücksichtigung seines naturpädagogischen Programms? Antwort 5: Der naturpädagogische Ansatz des „Wildgartens“ ist für Kinder und Jugendliche sicher eine inte- ressante Alternative. Dies ist aber unabhängig von der Zulässigkeit solcher Nutzungen im Natur- schutzgebiet „Mühlbachtal“ zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge 08.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe beantworte ich wie folgt: Frage: Nach welchen Kriterien werden im Stadtgebiet öffentliche Mülleimer aufgestellt? Gibt es hier Un- terschiede zwischen dem Zentralbereich (Bornheim/Roisdorf) und den anderen 12 Ortschaften? Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufstellung an Bushaltestellen? Wird dabei berücksichtigt, ob an diesen Haltestellen regelmäßig Schüler/innen zusteigen? Antwort: Im Ursprung wurden öffentliche Papierkörbe an die gewachsene urbane Situation angepasst und schwerpunktmäßig an öffentlichen Plätzen, Bänken, Bushaltestellen, Parkplätzen, Spielplätzen etc. aufgestellt. Mit der wachsenden Infrastruktur (Ausbau von Geschäfts- und Gewerbegebieten) erfolgt stetig eine dem Bedarf entsprechende Anpassung. Dazu werden Wünsche aus der Bürgerschaft berücksichtigt (besondere Müllbelastung), die i.d.R. über die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an die Verwaltung herangetragen wer- den. An Bushaltestellen wird i.d.R. standardmäßig ein Papierkorb aufgestellt, an größeren Bahnstatio- nen mit vermehrtem Zulauf findet sich ein entsprechend größeres Angebot. In der regelmäßigen Standortüberprüfung wird die Notwendigkeit der einzelnen Papierkörbe fest- gestellt. Bei einer Über- bzw. Unterfrequenz werden Papierkörbe entsprechend ergänzt, redu- ziert bzw. verlagert. Aufgrund der Vertragsbindung müssen Ersatz- bzw. Neuaufstellungen von Papierkörben mit Angabe einer Begründung bei der RSAG beantragt werden. Vertragsgrundlage zur Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe: Vertrag mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Beschluss: Haupt-Finanz- und Personal-ausschuss vom 29.11.2007 - Vorlage 472/2007-9) - ab 2014 Aufgabenübertragung an die Rhein-Sieg-Abfall-Gesellschaft (RSAG). Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Frage: Wie viele öffentliche Mülleimer gibt es jeweils in den einzelnen Ortschaften? Antwort: Aktuell stehen über 600 Papierkörbe im gesamten Bornheimer Stadtgebiet zur Verfügung. Die Anzahl in den einzelnen Ortschaften kann beigefügter Liste entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ort Papierkörbe Einwohner Relation Roisdorf 91 5.995 66 Bornheim 157 8.201 52 Brenig 25 2.312 92 Dersdorf 14 1.250 89 Waldorf 25 2.440 98 Kardorf 15 1.878 125 Hemmerich 14 1.500 107 Rösberg 19 1.456 77 Merten 60 5.564 93 Walberberg 29 4.802 166 Sechtem 63 5.282 84 Hersel 86 4.712 55 Uedorf 8 914 114 Widdig 11 1.920 175 617 48.226 78 öffentliche Mülleimer_Züge_Antw._Anlage.pdf Mülleimer Ortschaft Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge 08.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe beantworte ich wie folgt: Frage: Nach welchen Kriterien werden im Stadtgebiet öffentliche Mülleimer aufgestellt? Gibt es hier Un- terschiede zwischen dem Zentralbereich (Bornheim/Roisdorf) und den anderen 12 Ortschaften? Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufstellung an Bushaltestellen? Wird dabei berücksichtigt, ob an diesen Haltestellen regelmäßig Schüler/innen zusteigen? Antwort: Im Ursprung wurden öffentliche Papierkörbe an die gewachsene urbane Situation angepasst und schwerpunktmäßig an öffentlichen Plätzen, Bänken, Bushaltestellen, Parkplätzen, Spielplätzen etc. aufgestellt. Mit der wachsenden Infrastruktur (Ausbau von Geschäfts- und Gewerbegebieten) erfolgt stetig eine dem Bedarf entsprechende Anpassung. Dazu werden Wünsche aus der Bürgerschaft berücksichtigt (besondere Müllbelastung), die i.d.R. über die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an die Verwaltung herangetragen wer- den. An Bushaltestellen wird i.d.R. standardmäßig ein Papierkorb aufgestellt, an größeren Bahnstatio- nen mit vermehrtem Zulauf findet sich ein entsprechend größeres Angebot. In der regelmäßigen Standortüberprüfung wird die Notwendigkeit der einzelnen Papierkörbe fest- gestellt. Bei einer Über- bzw. Unterfrequenz werden Papierkörbe entsprechend ergänzt, redu- ziert bzw. verlagert. Aufgrund der Vertragsbindung müssen Ersatz- bzw. Neuaufstellungen von Papierkörben mit Angabe einer Begründung bei der RSAG beantragt werden. Vertragsgrundlage zur Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe: Vertrag mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Beschluss: Haupt-Finanz- und Personal-ausschuss vom 29.11.2007 - Vorlage 472/2007-9) - ab 2014 Aufgabenübertragung an die Rhein-Sieg-Abfall-Gesellschaft (RSAG). Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Frage: Wie viele öffentliche Mülleimer gibt es jeweils in den einzelnen Ortschaften? Antwort: Aktuell stehen über 600 Papierkörbe im gesamten Bornheimer Stadtgebiet zur Verfügung. Die Anzahl in den einzelnen Ortschaften kann beigefügter Liste entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Kunstrasen- plätze in Bornheim vor? Antwort: Bei den Plätzen, die mit Erbpachtvertrag an die Vereine übergeben wurden, liegen keine Informa- tionen darüber vor, die darauf schließen lassen, dass gesundheitsgefährdendes Material verar- beitet wurde. Die Wahl des Materials lag im Ermessen der Bauherren der Kunstrasenplätze. Allerdings wurden die Vereine bereits im Vorfeld der Planungen seitens der Verwaltung gebeten, hinsichtlich des zu verbauenden Materials sehr kritisch zu sein. Die Vereine haben bei der Verwirklichung ihre Pro- jekte die geltenden DIN Normen beachtet. Frage 2: Ist das Granulat auf den hiesigen Kunstrasenplätzen, ganz oder in Teilen, aus alten Autoreifen gewonnen? Antwort: Beim Bau des städtischen Kunstrasenplatzes in Hersel, Erftstraße wurde kein Recyclingmaterial als Einstreugranulat verwand. Bei dem hier verarbeiteten Material handelt es sich um EPDM – Neugranulat, grün, Korngröße 0,5-2,0 mm. Es ist umweltverträglich nach der Bodenschutzver- ordnung und der DIN SPEC 18035-7, Ausgabe Oktober 2011. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage 3: Können gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden? Antwort: Da die Anforderungen der Umweltverträglichkeit (UVP) nach DIN SPEC 18035-7, Oktober 2011 Abs. 4.12 seitens der Verwaltung beim Bau des Platzes in Hersel gefordert waren und die Nach- weise darüber für alle Schichten vorgelegt wurden: Ja. Frage 4: Wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit, vom Hersteller oder von anderer Stelle, garantiert oder bescheinigt? Antwort: Ja. Dazu wurde ein gültiges Vorprüf- bzw. Prüfzeugnis von einem unabhängigen ISO 17025 ak- kreditierten Prüfinstitut vorgelegt. Hiermit wurde die Eignung des Kunststoffrasenbelages ent- sprechend der o.a. DIN- Norm nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Kunstrasen- plätze in Bornheim vor? Antwort: Bei den Plätzen, die mit Erbpachtvertrag an die Vereine übergeben wurden, liegen keine Informa- tionen darüber vor, die darauf schließen lassen, dass gesundheitsgefährdendes Material verar- beitet wurde. Die Wahl des Materials lag im Ermessen der Bauherren der Kunstrasenplätze. Allerdings wurden die Vereine bereits im Vorfeld der Planungen seitens der Verwaltung gebeten, hinsichtlich des zu verbauenden Materials sehr kritisch zu sein. Die Vereine haben bei der Verwirklichung ihre Pro- jekte die geltenden DIN Normen beachtet. Frage 2: Ist das Granulat auf den hiesigen Kunstrasenplätzen, ganz oder in Teilen, aus alten Autoreifen gewonnen? Antwort: Beim Bau des städtischen Kunstrasenplatzes in Hersel, Erftstraße wurde kein Recyclingmaterial als Einstreugranulat verwand. Bei dem hier verarbeiteten Material handelt es sich um EPDM – Neugranulat, grün, Korngröße 0,5-2,0 mm. Es ist umweltverträglich nach der Bodenschutzver- ordnung und der DIN SPEC 18035-7, Ausgabe Oktober 2011. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage 3: Können gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden? Antwort: Da die Anforderungen der Umweltverträglichkeit (UVP) nach DIN SPEC 18035-7, Oktober 2011 Abs. 4.12 seitens der Verwaltung beim Bau des Platzes in Hersel gefordert waren und die Nach- weise darüber für alle Schichten vorgelegt wurden: Ja. Frage 4: Wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit, vom Hersteller oder von anderer Stelle, garantiert oder bescheinigt? Antwort: Ja. Dazu wurde ein gültiges Vorprüf- bzw. Prüfzeugnis von einem unabhängigen ISO 17025 ak- kreditierten Prüfinstitut vorgelegt. Hiermit wurde die Eignung des Kunststoffrasenbelages ent- sprechend der o.a. DIN- Norm nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zwischenzeitlich terminiert werden bzw. in welchem Zeitrahmen wird das notwendige Verfahren durchgeführt? Antwort: Wegen mehrwöchiger Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiterin konnte bisher noch kein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren durchgeführt werden. Nach Rückkehr der Mitarbeite- rin ist vorgesehen, das entsprechende Verfahren im Laufe des Monats Oktober 2016 auf dem Schriftwege einzuleiten. 2. Frage: Bei einer Begehung mit dem Ortsvorsteher am 23.08.2016 wurde von mir als Sofortmaßnahme angeregt, im Einzugsbereich der Gebäude Küppersgasse 1 und Hennesenbergstraße 37 jeweils Warnbaken anzubringen. Kann durch die Verwaltung eine Aussage bezüglich einer entsprechen- den Anordnung getroffen werden? Antwort: Über die Anordnung der angeregten Leitbaken (VZ 605 StVO) wird ebenfalls im Rahmen des unter Frage 1. Dargestellten straßenverkehsrechtlichen Anhörverfahrens entschieden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zwischenzeitlich terminiert werden bzw. in welchem Zeitrahmen wird das notwendige Verfahren durchgeführt? Antwort: Wegen mehrwöchiger Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiterin konnte bisher noch kein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren durchgeführt werden. Nach Rückkehr der Mitarbeite- rin ist vorgesehen, das entsprechende Verfahren im Laufe des Monats Oktober 2016 auf dem Schriftwege einzuleiten. 2. Frage: Bei einer Begehung mit dem Ortsvorsteher am 23.08.2016 wurde von mir als Sofortmaßnahme angeregt, im Einzugsbereich der Gebäude Küppersgasse 1 und Hennesenbergstraße 37 jeweils Warnbaken anzubringen. Kann durch die Verwaltung eine Aussage bezüglich einer entsprechen- den Anordnung getroffen werden? Antwort: Über die Anordnung der angeregten Leitbaken (VZ 605 StVO) wird ebenfalls im Rahmen des unter Frage 1. Dargestellten straßenverkehsrechtlichen Anhörverfahrens entschieden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 30.11.2016 betr. Information zum Wasserbezug/Wasserverbrauch 1996 bis 2014 Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Information zum Wasserbezug/Wasserverbrauch 1996 bis 2014 beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde das Verhältnis WTV zu WBV kontinuierlich verändert? Antwort: Die Regionalgas Euskirchen hat im Zuge ihrer Aufgabe als Betriebsführerin mit der Vorlage 447/1999 in der Sitzung des Werksausschusses vom 16.06.1999 und Vorlage 705/1999 in der Sitzung des Werksausschusses vom 18.11.1999 die Wasserversorgung 2000 vorgestellt. Bis zur Sitzung des Werksausschusses vom 09.07.2002 wurde ein Wasserversorgungskonzept erstellt und mit der Vorlage 346/2002 vorgestellt und beschlossen Die Maßnahme wurde von 2003 bis 2005 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Werksausschusses auch über die Erhöhung des Anteils der Wasserlieferung des WBV entschieden, da das Wasser bei gleicher Qualität nach Trinkwasserverordnung wirtschaftlich günstiger ist. Frage: Wer entscheidet das Mischungsverhältnis? Antwort: Die Änderungen des Mischungsverhältnisses basierten auf Beschlusslage des Werks-/Betriebs- ausschusses. An die UWG/Forum-Fraktion - 2 - Frage: Kann das Mischungsverhältnis aus technischer Sicht wieder auf den Stand von 2000 geändert werden? Antwort: Entsprechend der den Fraktionen bereits zugeleiteten Stellungnahmen des WTV und des Ingeni- eurbüros H2U aqua.plan.Ing-GmbH ist eine Umstellung auf ein Mischungsverhältnis von 2000 technisch möglich. Dabei ist die Problematik der Calcitlösekapazität bei einer Umstellung des Mischungsverhältnisses zu beachten. Außerdem sind die entstehenden Mehrkosten rechtlich zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.11.2016 betr. Probleme mit Feuerwehrfahrzeug LF 10 Fab. Iveco/Magirus Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 16.11.2016 betr. Probleme mit Feuerwehrfahrzeug LF 10 Fab. Iveco/Magirus beantworte ich wie folgt: Frage: Wie kompensiert die Verwaltung diese Ausfälle in der Alarm- und Ausrückeordnung? Antwort: Die Entscheidung zur Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung obliegt dem Leiter der Feuer- wehr. Neben der Alarmierung anderer Löschgruppen besteht die Möglichkeit das vorherige Einsatzfahrzeug der Löschgruppe Merten (TLF) kurzfristig in Betrieb zu nehmen. Frage: Kann man dauerhaft solche Ausfälle mit einer angepassten Alarm- und Ausrückeordnung kom- pensieren? Antwort: Ja, durch die Redundanzen mit anderen Löschgruppen. Für erste Einsatzmaßnahmen steht der Löschgruppe ein TSF zur Verfügung. Frage: Was gedenkt die Verwaltung gegen diese „Dauerbaustellen“ zu unternehmen? Antwort: Die Verwaltung ist in Verbindung mit der Wehrleitung und der Löschgruppenleitung mit Hoch- druck damit beschäftigt, eine genaue Fehlerdarstellung zu prüfen und zu erarbeiten. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich auch um Bedienungsfehler handelt, die eine Fehler- meldung hervorrufen. An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller - 2 - Frage: Wäre nicht langsam an eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu denken? Antwort: Nein, die der Verwaltung bekannten Mängel geben noch keinen rechtlichen Anlass zur Rückab- wicklung des Kaufvertrages. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 15.11.2016 betr. Schwerlastverkehr auf der Hemberger Straße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 15.11.2016 betr. Schwerlastverkehr auf der Hemberger Straße beant- worte ich wie folgt: Durch Hinweise der Anwohner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Hemberger Str. im Zuge der Kanalerneuerung mit Schwerlastverkehr belastet wird. Mittlerweile sind schon erste Verwerfungen der Oberfläche vorhanden. Frage: Was gedenken Sie zu tun, dass die Straße nicht weiteren Schaden nimmt? Antwort: Da die Verkehrsführung in diesem Bereich eine großräumige Umleitung aufweist, kann es sich nur um vereinzelte Fahrzeuge handeln. Sollten mit Schwerlastverkehr die Baustellenfahr- zeuge der Kanalbaumaßnahmen gemeint sein, so lässt sich eine Nutzung nicht gänzlich vermei- den. Im Bereich der Hemberger Straße muss zudem noch der Kanal zwischen Jenner Straße und Buligspfad hydraulisch vergrößert werden. Aufgrund dieser Arbeiten erhöht sich der Baustel- lenverkehr bedauerlicherweise weiter. Die Straßenoberfläche wird nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt. Frage: Was unternehmen Sie, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird? Antwort: Soweit die Schäden nachweislich durch die Baumaßnahme verursacht wurden, werden diese nach Abschluss der Maßnahme beseitigt. Im Vorfeld der Kanalbaumaßnahme wurde eine Beweissicherung durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 17. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurden die Briefwahlbezirke 3 und 7 bzw. 4, 5 und 6 zusammen im Ergebnis aufaddiert? Antwort: Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Auszählverfahrens wurde kumuliert ausgezählt. Frage 2: Welche Ergebnisse brachten die Briefwahlbezirke 3, 4, 5, 6 und 7 im Einzelnen? Antwort: Durch die kumulierte Auszählung lässt sich dies nicht sagen. Frage 3: Warum haben Sie meine E-Mail vom 24. November (4:02 PM) bis heute nicht beantwortet? Antwort: Meine Antwort vom 30.11.2016 bezog sich auch auf diese E-Mail, auch wenn diese nicht aus- drücklich in Bezug genommen wurde. Außerdem bitte ich Sie nochmals mit allem Nachdruck, sich bei Anfragen an die Regeln der Geschäftsordnung zu halten. Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage vom 16.12.2016 verwiesen. Ergänzend wurde in den zuständigen Gremien entsprechend informiert. Frage 4: Glauben Sie das Problem beim Versand bei der Briefwahl durch aussitzen lösen zu können? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Auf die Beantwortung der kleinen Anfrage vom 16. Dezember sowie der Fragen 1 - 3 wird ver- wiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen