Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Ist die Stadt Bornheim Eigentümerin des Eckgrundstücks Zweigrabenweg/Waasemstraße in Hemmerich und befindet sich das auf dem Grundstück stehende Heiligenhäuschen ebenfalls in Eigentum der Stadt? Wenn nein: Wer ist Eigentümer des Grundstücks und der Aufbauten? Wenn ja: Welche Maßnahmen plant die Stadt Bornheim zur Pflege und zum Unterhalt des Heiligen- häuschens und wie könnten Hemmericher Vereine dabei unterstützend tätig werden? Antwort: Bei dem von Ihnen angefragten Grundstück handelt es sich um die Fläche aus der Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 3, Flurstück 149. Die Stadt Bornheim ist Eigentümerin dieses Grund- stücks sowie des darauf errichteten Heiligenhäuschens. Das Heiligenhäuschen steht unter Denkmalschutz (Nr. 142). Es sind keine Maßnahmen zur besonderen Pflege des Heiligenhäus- chens geplant. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können die Pflege unter vorheriger Ab- stimmung und Genehmigung durch die Stadt Bornheim übernehmen. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.11. 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung Sehr geehrter Herr Müller Ihre kleine Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Wie viele Personen sind derzeit in Bornheim untergebracht? Antwort: In den Übergangsheimen leben z. Zt. 145 Personen. 2. Frage Für wie viele Personen ist nach einer zumutbaren Belegung Platz in den Einrichtungen? Antwort: In den Übergangsheimen sind alle Zimmer belegt. Eine zumutbare Belegung kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob Einzelpersonen oder Familien untergebracht wer- den müssen. 3. Frage Wie viele Personen muss Bornheim lt. Schlüsselzuweisung aufnehmen? Die Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen nach einem Flächen- und Einwohnerschlüssel, der jährlich neu errechnet wird. Die Höhe der tatsächlichen Zuweisungen von Flüchtlingen wird lau- fend angepasst. Mit Stand 01.11.2014 beträgt die Aufnahmequote 94,62 %. 4. Frage Können aus Gründen der fehlenden Unterbringung Zuweisungen abgelehnt werden? UWG/Forum - 2 - Antwort: Nein. 5. Frage: Wie viel und welchen Personal (Qualifikation) ist vor Ort zur Betreuung eingesetzt? Antwort: Eine Sozialarbeiterin. Der zusätzliche Einsatz von Betreuungspersonal wird derzeit umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08. August 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern beantwor- te ich wie folgt: Frage: Wie viele Kinder kommen in den Kindertagesstätten der Stadt Bornheim ohne Berücksichtigung der Leitungsstunden auf eine/n Erzieher/in? Bitte schlüsseln Sie die jeweilige Relation von Kin- dern pro Erzieher/in nach U3/Ü3-Betreuung und den jeweiligen Einrichtungen im Stadtgebiet auf? Antwort: Die Bemessung des Personals in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgt gemäß § 19 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz). In der dortigen Anlage zu § 19 KiBiz werden die Parameter für die drei Gruppenformen sowie die personellen Mindestanforderungen (einschl. Leitung) dargestellt. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 20 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden (PKS, z.B. für Anerkennungspraktika) einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 10 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 25 Kinder 25 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung Hierüber hinaus werden seit der ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 zusätzliche U3-Pauschalen in den Gruppenformen I und II gem. Anlage 21 zu § 19 KiBiz für den Einsatz von Ergänzungskraftstunden gewährt. Gruppenform I und II: U3-Pauschalen Wöchentliche Betreuungszeit U3-Pauschale in EUR a 25 Stunden 1 400 b 35 Stunden 1 800 C 45 Stunden 2 200 Die Sicherstellung der v.g. Personalstunden obliegt jedem Träger im Rahmen der Träger- und Personalhoheit. Auf Grundlage der gemeldeten Kindzahlen für das Kindergartenjahr 2014/15 ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen die in der Anlage aufgeführten Tabelle dargestellten Fach- und Ergänzungskraftstunden sowie der entsprechende Personalschlüssel. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anlage: Übersicht städt. Kindertageseinrichtungen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Übersicht: Name Kita Gruppen- formen FK-Std. EK-Std. Gesamt Personal U3 (Std.) Personal Ü3 (Std.) Anzahl Kinder gesamt Anzahl Kinder U3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) U3 Anzahl Kinder Ü3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) Ü3 "Haus Regenbogen", Knippstraße 7 I, II, III 298,75 133,08 431,83 234,00 197,83 74 16 2,7 58 11,4 "Windrad", Königstraße 31 III 104,08 90,48 194,56 194,56 46 46 9,2 Secundastraße 2-4 I, II, III 402,31 191,86 594,17 241,50 352,67 104 21 3,4 83 9,2 Rathausstraße 7 II 193,60 45,63 239,23 245,00 - 20 20 3,2 - - "Das Baumhaus", Klarenhofstraße 1 I 80,85 11,41 92,26 34,51 57,75 21 6 6,7 15 10,0 "Lummerland", Friedrichstraße 3b I, III 223,05 83,32 306,37 101,00 205,37 65 9 3,5 56 10,6 "Die Raupe", Ploon 18 I, III 146,74 55,34 202,08 94,50 107,58 47 6 2,5 41 14,6 "Grashüpfer", Alb.-Magnus-Straße 20 III 41,58 41,58 83,16 83,16 27 27 12,9 "Flora", Sandstraße 98 I, II, III 305,85 120,44 426,29 236,00 190,29 74 18 3,0 56 11,4 "Burgwiese", Burgwiesenweg 2 III 47,85 47,85 95,70 95,70 25 25 10,0 "Sonnenblume", Margaretenstraße 10 I, III 205,68 108,32 314,00 43,64 270,36 69 6 5,5 63 9,1 "Klapperschuh", Brachstraße 6 I, II, III 271,21 89,27 360,48 192,06 168,42 59 19 3,9 40 9,3 "Wolfsburg", Wolfsgasse 38b I, III 195,68 94,78 290,46 89,00 201,46 72 6 2,6 66 12,7 Römerstraße 5a I, II, III 316,25 142,56 458,81 260,00 198,81 82 19 2,8 63 12,4 Gesamt: 785 146 39,8 639 142,8 Durchschnitt: 56,1 13,3 3,6 49,2 11,0 Erläuterungen: Daten Kindergartenjahr 2014/2015 FK=Fachkraft EK=Ergänzungskraft Gruppenformen: I = 2 Jahre bis zur Einschulung II = unter 3 Jahre III = 3 Jahre und älter Stundenberechnung: Die Berechnung enthält die zus. EK-Stunden (KiBiz-Revision 2011) sowie Einzelintegrationsstunden. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Gruppenform I und II: U3-Pauschalen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.11.2014 betr. Abbiegespur L 183 Walberberg / Schwadorf Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 25.11.2014 betr. der vorübergehenden Sperrung der Linksabbiegespur von der Walberberger Straße (L183) in Richtung Brühl-Schwadorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist die Abbiegespur mit welcher Begründung gesperrt? Antwort: Der fragliche Verkehrsknoten ist schon seit einigen Jahren als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen. Trotz der bereits in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen wie Anordnung einer weite- ren Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h und entsprechende Kontrollen durch die Polizei ließ sich die Unfallhäufigkeit leider nicht dauerhaft senken. Insoweit entspricht die vorgenommene Maßnahme den Ergebnissen vorheriger Verkehrsbe- obachtungen und Verkehrszählungen sowie mehrfachen Erörterungen in der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren nach Verwal- tungsvorschrift zu § 45 StVO. Nachdem die Verkehrsbehörde die Abbindung der Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl-Schwadorf gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulast- träger am 17.05.2013 angeordnet hatte, meldete dieser im Laufe des 18.06.2013 die Umsetzung der Maßnahme. Frage 2: Was hat die Stadt Bornheim bisher in Abstimmung mit der Stadt Brühl unternommen, um ein Ab- biegen wieder zu ermöglichen. Antwort: Die vorgenommene Abbindung stellt eine vorübergehende Maßnahme zur Gefahrenabwehr dar, mit der verhindert wird, dass sich bis zur dauerhaften Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der unfallrelevanten Verkehrsbeziehung „Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl- Schwadorf“ weitere Unfälle ereignen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Insoweit waren sich alle am Verfahren beteiligten Stellen einig, dass sich eine wirksame Verbes- serung der dortigen Verkehrsverhältnisse nur durch Umplanung der bestehenden Lichtzeichen- anlage erzielen lässt, wenn die Linksabbiegerverkehre von der L 183 zukünftig separiert geführt werden. Dies entspricht auch der Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbau- lastträger für die L 183. Den hierzu notwendigen Auftrag zur Änderung der Signalplanung für die Lichtzeichenanlage ha- be ich im Juli 2014 erteilt. Sobald diese vorliegt, werde ich die entsprechende straßenverkehrs- rechtliche Anordnung treffen. Die anschließende Umgestaltung des Verkehrsknotens liegt dann in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW als zuständiger Straßenbaulastträger. Für weitergehende Informationen verweise ich auf die Vorlage-Nr. 456/2013-9 für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Planung und Liegenschaften am 18.09.2013. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.12.2014 2014 betr. Drehgenehmigungen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 14.12.2014 betr. Drehgenehmigungen beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmi- gungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen generieren können? Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmigungen in städtischen Gebäu- den und auf städtischen Grundstücken generieren können? Antwort: Im Jahr 2013 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - RTL (Aufnahmen im Alexander-von-Humboldt Gymnasium) = 1.200,-€ - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 2.000,-€ Im Jahr 2014 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 4.000,-€ Außerdem werden im Zusammenhang mit Dreharbeiten regelmäßig Verwaltungsgebühren für die Erteilung entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (z.B. für Straßensperrungen, Halteverbotsregelungen etc.) und Gebühren nach der Sondernutzungssatzung (z.B. für Abstellen des Fuhrparks oder Einrichtung des Film-Sets im öffentlichen Verkehrsraum etc.) der Stadt Born- heim erhoben. Die dabei in Rechnung gestellten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: Jahr 2013: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 2.160 € Sondernutzungsgebühren = 1.658 € An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Jahr 2014: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 3.050 € Sondernutzungsgebühren = 6.172 € Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch 12.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde an der Kreuzung Sandstraße / Kardorfer Straße ein eher kleiner Markierungspfos- ten und keine größere Bake o.ä. installiert und wie stellt der Bürgermeister sicher, dass von die- sem unscheinbaren Pfosten keine Gefahr für den fließenden Verkehr ausgeht? Antwort: Der Zugang zu Haus Sandstraße 29 grenzt unmittelbar an einen Sonderweg Fußgänger. Der dort ansässige Anwohner ist gehbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. einen Rollator angewiesen. Um dem Anwohner ein gefahrloses Verlassen seines Hauses zu ermöglichen, wurde in einem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren unter Beteiligung der Polizeidirektion Bonn, des Straßenbaulastträgers und des Ortsvorstehers die Aufstellung eines aus flexiblen Polyurethan Kunststoff gefertigten Pfostens angeordnet. Der Pfosten kann überfahren werden und richtet sich hiernach wieder auf. Andere Maßnahmen wie z.B. Leitelemente wurden aufgrund der Verkehrs- arten ( Schülerspezialverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr etc.) als nicht verkehrssicher erachtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen