Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.08.2014 betr. Anbringung von Minipollern im Bereich Hellstraße / Ecke Kalkstraße Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 22.08.2014 betreffend Absperrpfosten in Bornheim, Hellstra- ße/Kalkstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen erfolgte die Anbringung der Minipoller knapp auf der Fläche des niveau- gleichen Fußweges im Bereich Hellstraße / Kalkstraße? Antwort: Nachdem von Verkehrsteilnehmern Beschwerde geführt, dass der fragliche Gehweg regelmäßig überfahren wird, wurde eine Kontrolle durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bereits Geh- wegschäden eingetreten sind, die auf vermehrtes Überfahren schließen lassen. Um jegliche Gefährdung für Fußgänger auszuschließen, wurde die Angelegenheit anschließend im Straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 04.07.2013 erörtert. Als Ergebnis ordnete der Bürgermeister anschließend die in der Örtlichkeit vorhandenen An- sperrpfosten straßenverkehrsrechtlich an. Frage 2: Wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, im Auslauf der Hellstraße eine Markierung der Straßenmitte zu veranlassen, da insbesondere die Einmündung Kalkstraße/Hellstraße (Linksabbieger) durch Kfz-Teilnehmer häufig „geschnitten“ wird? Antwort: nein Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Ist die Stadt Bornheim Eigentümerin des Eckgrundstücks Zweigrabenweg/Waasemstraße in Hemmerich und befindet sich das auf dem Grundstück stehende Heiligenhäuschen ebenfalls in Eigentum der Stadt? Wenn nein: Wer ist Eigentümer des Grundstücks und der Aufbauten? Wenn ja: Welche Maßnahmen plant die Stadt Bornheim zur Pflege und zum Unterhalt des Heiligen- häuschens und wie könnten Hemmericher Vereine dabei unterstützend tätig werden? Antwort: Bei dem von Ihnen angefragten Grundstück handelt es sich um die Fläche aus der Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 3, Flurstück 149. Die Stadt Bornheim ist Eigentümerin dieses Grund- stücks sowie des darauf errichteten Heiligenhäuschens. Das Heiligenhäuschen steht unter Denkmalschutz (Nr. 142). Es sind keine Maßnahmen zur besonderen Pflege des Heiligenhäus- chens geplant. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können die Pflege unter vorheriger Ab- stimmung und Genehmigung durch die Stadt Bornheim übernehmen. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.11. 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung Sehr geehrter Herr Müller Ihre kleine Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Wie viele Personen sind derzeit in Bornheim untergebracht? Antwort: In den Übergangsheimen leben z. Zt. 145 Personen. 2. Frage Für wie viele Personen ist nach einer zumutbaren Belegung Platz in den Einrichtungen? Antwort: In den Übergangsheimen sind alle Zimmer belegt. Eine zumutbare Belegung kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob Einzelpersonen oder Familien untergebracht wer- den müssen. 3. Frage Wie viele Personen muss Bornheim lt. Schlüsselzuweisung aufnehmen? Die Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen nach einem Flächen- und Einwohnerschlüssel, der jährlich neu errechnet wird. Die Höhe der tatsächlichen Zuweisungen von Flüchtlingen wird lau- fend angepasst. Mit Stand 01.11.2014 beträgt die Aufnahmequote 94,62 %. 4. Frage Können aus Gründen der fehlenden Unterbringung Zuweisungen abgelehnt werden? UWG/Forum - 2 - Antwort: Nein. 5. Frage: Wie viel und welchen Personal (Qualifikation) ist vor Ort zur Betreuung eingesetzt? Antwort: Eine Sozialarbeiterin. Der zusätzliche Einsatz von Betreuungspersonal wird derzeit umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen