Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen