Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.02.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, die o.a. kleine Anfrage vom 28.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sind seit dem Beginn der Flüchtlingskrise der Stadt Bornheim ins- gesamt zugewiesen worden und wie viele sind aktuell noch im Stadtgebiet Bornheim unterge- bracht? Antwort: Seit 2015 wurden Bornheim insgesamt 866 Asylbewerber zugewiesen. 2015: 464 2016: 227 2017: 100 2018: 75 Gesamt: 866 Derzeit sind noch 317 Personen, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, in Bornheim untergebracht. Frage 2: Wer trägt die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in Bornheim un- tergebracht sind (Bund, Land, Kreis, Stadt, Splittung)? Antwort: Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und der geduldeten Per- sonen trägt gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 a AsylbLG die Stadt Bornheim. Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim insgesamt bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Antwort: In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 2.002.345,07 Euro Krankenhilfekosten entstanden. Die Abrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt erst im 1. Quartal des Folge- jahres. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Höhe der in 2018 geleisteten Krankenhilfe kann somit erst nach der endgültigen Abrechnung mitgeteilt werden. 2015: 374.100,87 € 2016: 598.446,11 € 2017: 1.029.798,09 € 2018: s.o. Frage 4: Sofern es hier Zuschüsse gibt, wie hoch fallen diese auf die Jahre 2015 bis 2018 aus und wer bezuschusst diese Kosten in welcher Höhe in Euro und Prozent? Antwort: Für die Aufnahme und Unterbringung sowie die Versorgung der Asylbewerber stellt das Land den Gemeinden gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) monatlich für jede Person eine Kos- tenpauschale in Höhe von 866 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erstattet das Land gemäß § 4a FlüAG in den personenbezogenen Einzelfällen, bei denen die jährlichen Krankenhilfekosten über 35.000 Euro hinausgehen, den Restbetrag. An den Kosten für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die über eine Duldung ver- fügen, beteiligen sich Bund und Land bisher nicht. Auf die diversen Aktivitäten der Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis sowie der kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Kostenübernahme wird verwiesen. Frage 5: Auf welcher Tarif-Basis werden die Gesundheitskosten für Flüchtlinge abgerechnet? Geschieht dies auf der gesetzlichen oder/und auf der privaten Verrechnungsbasis oder nach einem speziel- len Sondertarif für Flüchtlinge? Antwort: Der Krankenhilfeanspruch für Asylbewerber und geduldete Personen entspricht dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen