Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08. August 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern beantwor- te ich wie folgt: Frage: Wie viele Kinder kommen in den Kindertagesstätten der Stadt Bornheim ohne Berücksichtigung der Leitungsstunden auf eine/n Erzieher/in? Bitte schlüsseln Sie die jeweilige Relation von Kin- dern pro Erzieher/in nach U3/Ü3-Betreuung und den jeweiligen Einrichtungen im Stadtgebiet auf? Antwort: Die Bemessung des Personals in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgt gemäß § 19 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz). In der dortigen Anlage zu § 19 KiBiz werden die Parameter für die drei Gruppenformen sowie die personellen Mindestanforderungen (einschl. Leitung) dargestellt. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 20 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden (PKS, z.B. für Anerkennungspraktika) einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 10 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 25 Kinder 25 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung Hierüber hinaus werden seit der ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 zusätzliche U3-Pauschalen in den Gruppenformen I und II gem. Anlage 21 zu § 19 KiBiz für den Einsatz von Ergänzungskraftstunden gewährt. Gruppenform I und II: U3-Pauschalen Wöchentliche Betreuungszeit U3-Pauschale in EUR a 25 Stunden 1 400 b 35 Stunden 1 800 C 45 Stunden 2 200 Die Sicherstellung der v.g. Personalstunden obliegt jedem Träger im Rahmen der Träger- und Personalhoheit. Auf Grundlage der gemeldeten Kindzahlen für das Kindergartenjahr 2014/15 ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen die in der Anlage aufgeführten Tabelle dargestellten Fach- und Ergänzungskraftstunden sowie der entsprechende Personalschlüssel. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anlage: Übersicht städt. Kindertageseinrichtungen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Übersicht: Name Kita Gruppen- formen FK-Std. EK-Std. Gesamt Personal U3 (Std.) Personal Ü3 (Std.) Anzahl Kinder gesamt Anzahl Kinder U3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) U3 Anzahl Kinder Ü3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) Ü3 "Haus Regenbogen", Knippstraße 7 I, II, III 298,75 133,08 431,83 234,00 197,83 74 16 2,7 58 11,4 "Windrad", Königstraße 31 III 104,08 90,48 194,56 194,56 46 46 9,2 Secundastraße 2-4 I, II, III 402,31 191,86 594,17 241,50 352,67 104 21 3,4 83 9,2 Rathausstraße 7 II 193,60 45,63 239,23 245,00 - 20 20 3,2 - - "Das Baumhaus", Klarenhofstraße 1 I 80,85 11,41 92,26 34,51 57,75 21 6 6,7 15 10,0 "Lummerland", Friedrichstraße 3b I, III 223,05 83,32 306,37 101,00 205,37 65 9 3,5 56 10,6 "Die Raupe", Ploon 18 I, III 146,74 55,34 202,08 94,50 107,58 47 6 2,5 41 14,6 "Grashüpfer", Alb.-Magnus-Straße 20 III 41,58 41,58 83,16 83,16 27 27 12,9 "Flora", Sandstraße 98 I, II, III 305,85 120,44 426,29 236,00 190,29 74 18 3,0 56 11,4 "Burgwiese", Burgwiesenweg 2 III 47,85 47,85 95,70 95,70 25 25 10,0 "Sonnenblume", Margaretenstraße 10 I, III 205,68 108,32 314,00 43,64 270,36 69 6 5,5 63 9,1 "Klapperschuh", Brachstraße 6 I, II, III 271,21 89,27 360,48 192,06 168,42 59 19 3,9 40 9,3 "Wolfsburg", Wolfsgasse 38b I, III 195,68 94,78 290,46 89,00 201,46 72 6 2,6 66 12,7 Römerstraße 5a I, II, III 316,25 142,56 458,81 260,00 198,81 82 19 2,8 63 12,4 Gesamt: 785 146 39,8 639 142,8 Durchschnitt: 56,1 13,3 3,6 49,2 11,0 Erläuterungen: Daten Kindergartenjahr 2014/2015 FK=Fachkraft EK=Ergänzungskraft Gruppenformen: I = 2 Jahre bis zur Einschulung II = unter 3 Jahre III = 3 Jahre und älter Stundenberechnung: Die Berechnung enthält die zus. EK-Stunden (KiBiz-Revision 2011) sowie Einzelintegrationsstunden. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Gruppenform I und II: U3-Pauschalen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.11.2014 betr. Abbiegespur L 183 Walberberg / Schwadorf Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 25.11.2014 betr. der vorübergehenden Sperrung der Linksabbiegespur von der Walberberger Straße (L183) in Richtung Brühl-Schwadorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist die Abbiegespur mit welcher Begründung gesperrt? Antwort: Der fragliche Verkehrsknoten ist schon seit einigen Jahren als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen. Trotz der bereits in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen wie Anordnung einer weite- ren Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h und entsprechende Kontrollen durch die Polizei ließ sich die Unfallhäufigkeit leider nicht dauerhaft senken. Insoweit entspricht die vorgenommene Maßnahme den Ergebnissen vorheriger Verkehrsbe- obachtungen und Verkehrszählungen sowie mehrfachen Erörterungen in der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren nach Verwal- tungsvorschrift zu § 45 StVO. Nachdem die Verkehrsbehörde die Abbindung der Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl-Schwadorf gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulast- träger am 17.05.2013 angeordnet hatte, meldete dieser im Laufe des 18.06.2013 die Umsetzung der Maßnahme. Frage 2: Was hat die Stadt Bornheim bisher in Abstimmung mit der Stadt Brühl unternommen, um ein Ab- biegen wieder zu ermöglichen. Antwort: Die vorgenommene Abbindung stellt eine vorübergehende Maßnahme zur Gefahrenabwehr dar, mit der verhindert wird, dass sich bis zur dauerhaften Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der unfallrelevanten Verkehrsbeziehung „Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl- Schwadorf“ weitere Unfälle ereignen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Insoweit waren sich alle am Verfahren beteiligten Stellen einig, dass sich eine wirksame Verbes- serung der dortigen Verkehrsverhältnisse nur durch Umplanung der bestehenden Lichtzeichen- anlage erzielen lässt, wenn die Linksabbiegerverkehre von der L 183 zukünftig separiert geführt werden. Dies entspricht auch der Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbau- lastträger für die L 183. Den hierzu notwendigen Auftrag zur Änderung der Signalplanung für die Lichtzeichenanlage ha- be ich im Juli 2014 erteilt. Sobald diese vorliegt, werde ich die entsprechende straßenverkehrs- rechtliche Anordnung treffen. Die anschließende Umgestaltung des Verkehrsknotens liegt dann in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW als zuständiger Straßenbaulastträger. Für weitergehende Informationen verweise ich auf die Vorlage-Nr. 456/2013-9 für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Planung und Liegenschaften am 18.09.2013. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.12.2014 2014 betr. Drehgenehmigungen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 14.12.2014 betr. Drehgenehmigungen beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmi- gungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen generieren können? Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmigungen in städtischen Gebäu- den und auf städtischen Grundstücken generieren können? Antwort: Im Jahr 2013 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - RTL (Aufnahmen im Alexander-von-Humboldt Gymnasium) = 1.200,-€ - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 2.000,-€ Im Jahr 2014 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 4.000,-€ Außerdem werden im Zusammenhang mit Dreharbeiten regelmäßig Verwaltungsgebühren für die Erteilung entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (z.B. für Straßensperrungen, Halteverbotsregelungen etc.) und Gebühren nach der Sondernutzungssatzung (z.B. für Abstellen des Fuhrparks oder Einrichtung des Film-Sets im öffentlichen Verkehrsraum etc.) der Stadt Born- heim erhoben. Die dabei in Rechnung gestellten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: Jahr 2013: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 2.160 € Sondernutzungsgebühren = 1.658 € An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Jahr 2014: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 3.050 € Sondernutzungsgebühren = 6.172 € Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch 12.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde an der Kreuzung Sandstraße / Kardorfer Straße ein eher kleiner Markierungspfos- ten und keine größere Bake o.ä. installiert und wie stellt der Bürgermeister sicher, dass von die- sem unscheinbaren Pfosten keine Gefahr für den fließenden Verkehr ausgeht? Antwort: Der Zugang zu Haus Sandstraße 29 grenzt unmittelbar an einen Sonderweg Fußgänger. Der dort ansässige Anwohner ist gehbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. einen Rollator angewiesen. Um dem Anwohner ein gefahrloses Verlassen seines Hauses zu ermöglichen, wurde in einem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren unter Beteiligung der Polizeidirektion Bonn, des Straßenbaulastträgers und des Ortsvorstehers die Aufstellung eines aus flexiblen Polyurethan Kunststoff gefertigten Pfostens angeordnet. Der Pfosten kann überfahren werden und richtet sich hiernach wieder auf. Andere Maßnahmen wie z.B. Leitelemente wurden aufgrund der Verkehrs- arten ( Schülerspezialverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr etc.) als nicht verkehrssicher erachtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.12.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. zum Thema Zivilverteidigung und „kritische Infrastruktur“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.10.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es im Stadtgebiet Bornheim kritische Infrastruktur/KRITIS (KRITIS = Anlagen, Einrichtungen, Server, etc.) von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung deren Störung oder Zerstörung durch einen Black-Out, Cyberangriff, Katastro- phenfall oder Terroranschlag so erhebliche Auswirkungen hätte, dass diese KRITIS im Falle ei- nes Black-Out, bevorstehenden oder laufenden Cyberangriffs oder bei einer sonstigen Katastro- phenlage besonderen bzw. priorisierten Schutz, zum Beispiel durch die Bundeswehr, bedarf? Antwort zu Frage 1: Es gibt im Stadtgebiet Bornheim Anlagen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Inwieweit und wie bzw. durch wen diese Anlagen in einem Katastrophenfall geschützt werden sollen, fällt ge- mäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz (BHKG) in die originäre Zuständigkeit des Kreises. Gemäß § 3 Absatz 1, 1. Halbsatz BHKG sind die Gemeinden „im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für In- neres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet (…)“. Frage 2: Wie ist im Falle eines längeren stadtweiten Black-Outs oder einer anhaltenden Katastrophenlage (z.B. durch ein Hochwasser oder einen anhaltenden Störfall in den Chemieanlagen in Wesseling) die Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr beim Rhein-Sieg-Kreis si- chergestellt? Antwort zu Frage 2: Gemäß § 4 Abs. 2 bis 3 und 5 BHKG „treffen die Kreise die erforderlichen Maßnahmen zur Vor- bereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor. Die Krei- se haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Son- derschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiter- ten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehöri- Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - gen Gemeinden sind zu beteiligen. Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefähr- dung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchge- führt wurde.“ Insoweit fällt auch die Zuständigkeit für eine eventuell erforderliche Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg Kreises. Der Kreis als Einsatzleitung in Großschadens- und Katastrophenlagen führt die Einsätze und stellt über die Einsatzleitung die Verbindung zu den kreisangehörigen Kommunen und deren Beteilig- ten im Einsatzfall her. Frage 3: Haben die Soldaten der Kreisverbindungskommandos beim Rhein-Sieg-Kreis und/oder des Be- zirksverbindungskommandos bei der Bezirksregierung Köln feste Ansprechpartner bei der Ver- waltung der Stadt Bornheim? Antwort zu Frage 3: Insoweit externe Behörden und Einrichtungen Kontakt zur Stadt Bornheim aufnehmen möchten bzw. müssen, entscheidet der jeweilige Inhalt, der der Kontaktaufnahmen zugrunde liegt, dar- über, wer innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim für das Anliegen zuständig ist. In Einsatzlagen nach BHKG, in denen dem Rhein-Sieg Kreis die Einsatzleitung obliegt, kommuniziert dieser ge- mäß des dort ausgearbeiteten Einsatzplanes über die dort hinterlegten Kommunikationswege. Frage 4: Verfügt die Verwaltung der Stadt Bornheim über die Expertise von Reservisten, insbesondere Reserveoffizieren, die in den letzten fünf Jahren aus dem aktiven (Soldaten-)Dienst ausgeschie- den sind oder an einer Reserveübung teilgenommen haben? Antwort zu Frage 4: Nein. In diesem Zusammenhang ist auf die o.a. Zuständigkeitsverteilung gemäß BHKG hinzu- weisen. Frage 5: Ist der Stadt Bornheim bekannt, ob bei der Großübung „Defender-Europe-20“ im kommenden Jahr, der drittgrößten Truppenbewegung in West-Ost-Richtung seit dem Ende des zweiten Welt- kriegs, Truppen durch Bornheimer Stadtgebiet verlegen und ob die Ersatzübergangstelle (NATO- Rampe) in Widdig hierbei genutzt werden soll? Antwort zu Frage 5: Bislang ist durch die Bundeswehr keine Information an die Stadt Bornheim herangetragen wor- den. Die Bundeswehr entscheidet über die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme zum Behörden- leiter. Angelegenheiten des Katastrophenschutzes fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen