Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen