Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Ist die Stadt Bornheim Eigentümerin des Eckgrundstücks Zweigrabenweg/Waasemstraße in Hemmerich und befindet sich das auf dem Grundstück stehende Heiligenhäuschen ebenfalls in Eigentum der Stadt? Wenn nein: Wer ist Eigentümer des Grundstücks und der Aufbauten? Wenn ja: Welche Maßnahmen plant die Stadt Bornheim zur Pflege und zum Unterhalt des Heiligen- häuschens und wie könnten Hemmericher Vereine dabei unterstützend tätig werden? Antwort: Bei dem von Ihnen angefragten Grundstück handelt es sich um die Fläche aus der Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 3, Flurstück 149. Die Stadt Bornheim ist Eigentümerin dieses Grund- stücks sowie des darauf errichteten Heiligenhäuschens. Das Heiligenhäuschen steht unter Denkmalschutz (Nr. 142). Es sind keine Maßnahmen zur besonderen Pflege des Heiligenhäus- chens geplant. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können die Pflege unter vorheriger Ab- stimmung und Genehmigung durch die Stadt Bornheim übernehmen. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.11. 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung Sehr geehrter Herr Müller Ihre kleine Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Wie viele Personen sind derzeit in Bornheim untergebracht? Antwort: In den Übergangsheimen leben z. Zt. 145 Personen. 2. Frage Für wie viele Personen ist nach einer zumutbaren Belegung Platz in den Einrichtungen? Antwort: In den Übergangsheimen sind alle Zimmer belegt. Eine zumutbare Belegung kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob Einzelpersonen oder Familien untergebracht wer- den müssen. 3. Frage Wie viele Personen muss Bornheim lt. Schlüsselzuweisung aufnehmen? Die Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen nach einem Flächen- und Einwohnerschlüssel, der jährlich neu errechnet wird. Die Höhe der tatsächlichen Zuweisungen von Flüchtlingen wird lau- fend angepasst. Mit Stand 01.11.2014 beträgt die Aufnahmequote 94,62 %. 4. Frage Können aus Gründen der fehlenden Unterbringung Zuweisungen abgelehnt werden? UWG/Forum - 2 - Antwort: Nein. 5. Frage: Wie viel und welchen Personal (Qualifikation) ist vor Ort zur Betreuung eingesetzt? Antwort: Eine Sozialarbeiterin. Der zusätzliche Einsatz von Betreuungspersonal wird derzeit umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08. August 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern beantwor- te ich wie folgt: Frage: Wie viele Kinder kommen in den Kindertagesstätten der Stadt Bornheim ohne Berücksichtigung der Leitungsstunden auf eine/n Erzieher/in? Bitte schlüsseln Sie die jeweilige Relation von Kin- dern pro Erzieher/in nach U3/Ü3-Betreuung und den jeweiligen Einrichtungen im Stadtgebiet auf? Antwort: Die Bemessung des Personals in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgt gemäß § 19 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz). In der dortigen Anlage zu § 19 KiBiz werden die Parameter für die drei Gruppenformen sowie die personellen Mindestanforderungen (einschl. Leitung) dargestellt. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 20 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden (PKS, z.B. für Anerkennungspraktika) einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 10 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 25 Kinder 25 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung Hierüber hinaus werden seit der ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 zusätzliche U3-Pauschalen in den Gruppenformen I und II gem. Anlage 21 zu § 19 KiBiz für den Einsatz von Ergänzungskraftstunden gewährt. Gruppenform I und II: U3-Pauschalen Wöchentliche Betreuungszeit U3-Pauschale in EUR a 25 Stunden 1 400 b 35 Stunden 1 800 C 45 Stunden 2 200 Die Sicherstellung der v.g. Personalstunden obliegt jedem Träger im Rahmen der Träger- und Personalhoheit. Auf Grundlage der gemeldeten Kindzahlen für das Kindergartenjahr 2014/15 ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen die in der Anlage aufgeführten Tabelle dargestellten Fach- und Ergänzungskraftstunden sowie der entsprechende Personalschlüssel. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anlage: Übersicht städt. Kindertageseinrichtungen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Übersicht: Name Kita Gruppen- formen FK-Std. EK-Std. Gesamt Personal U3 (Std.) Personal Ü3 (Std.) Anzahl Kinder gesamt Anzahl Kinder U3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) U3 Anzahl Kinder Ü3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) Ü3 "Haus Regenbogen", Knippstraße 7 I, II, III 298,75 133,08 431,83 234,00 197,83 74 16 2,7 58 11,4 "Windrad", Königstraße 31 III 104,08 90,48 194,56 194,56 46 46 9,2 Secundastraße 2-4 I, II, III 402,31 191,86 594,17 241,50 352,67 104 21 3,4 83 9,2 Rathausstraße 7 II 193,60 45,63 239,23 245,00 - 20 20 3,2 - - "Das Baumhaus", Klarenhofstraße 1 I 80,85 11,41 92,26 34,51 57,75 21 6 6,7 15 10,0 "Lummerland", Friedrichstraße 3b I, III 223,05 83,32 306,37 101,00 205,37 65 9 3,5 56 10,6 "Die Raupe", Ploon 18 I, III 146,74 55,34 202,08 94,50 107,58 47 6 2,5 41 14,6 "Grashüpfer", Alb.-Magnus-Straße 20 III 41,58 41,58 83,16 83,16 27 27 12,9 "Flora", Sandstraße 98 I, II, III 305,85 120,44 426,29 236,00 190,29 74 18 3,0 56 11,4 "Burgwiese", Burgwiesenweg 2 III 47,85 47,85 95,70 95,70 25 25 10,0 "Sonnenblume", Margaretenstraße 10 I, III 205,68 108,32 314,00 43,64 270,36 69 6 5,5 63 9,1 "Klapperschuh", Brachstraße 6 I, II, III 271,21 89,27 360,48 192,06 168,42 59 19 3,9 40 9,3 "Wolfsburg", Wolfsgasse 38b I, III 195,68 94,78 290,46 89,00 201,46 72 6 2,6 66 12,7 Römerstraße 5a I, II, III 316,25 142,56 458,81 260,00 198,81 82 19 2,8 63 12,4 Gesamt: 785 146 39,8 639 142,8 Durchschnitt: 56,1 13,3 3,6 49,2 11,0 Erläuterungen: Daten Kindergartenjahr 2014/2015 FK=Fachkraft EK=Ergänzungskraft Gruppenformen: I = 2 Jahre bis zur Einschulung II = unter 3 Jahre III = 3 Jahre und älter Stundenberechnung: Die Berechnung enthält die zus. EK-Stunden (KiBiz-Revision 2011) sowie Einzelintegrationsstunden. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Gruppenform I und II: U3-Pauschalen

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen