Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Situation Spielplatz Kindertagesstätte Dersdorf, Albertus-Magnus-Straße“ Sehr geehrter Herr Dr. Preiß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Bemühungen gibt es seitens der Verwaltung, die Nutzung des Spielplatzes auch für nicht in der Kita betreute Kinder außerhalb der Betreuungszeiten zu ermöglichen? Antwort 1: Die Bemühungen haben schon vor einem Jahr stattgefunden, da es damals bereits eine Anfrage hierzu gab. Hier ist man zu dem Entschluss gekommen, dieses Außengelände der Kita nicht für die Öffentlichkeit zu nutzen. Frage 2: Falls es keine Bemühungen gibt: was ist der Grund dafür? Welche Voraussetzungen müssen er- füllt sein, damit eine solche Nutzung erfolgen kann? Antwort 2: Der Grund hierfür ist die Verkehrssicherungspflicht des Außengeländes. Diese Kontrollen erfol- gen 1x wöchentlich und müssten dann bei einer öffentlichen Nutzung täglich erfolgen. Frage 3: Wie hoch ist der finanzielle bzw. personelle Aufwand zur Ermöglichung einer solchen Nutzung? Antwort 3: Für die Kontrollen gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen, welches die Ver- kehrssicherheitspflicht in den Kitas und Schulen durchführt. Durch die Anzahl der Kitas und Schulen konnte hier ein kostenneutrales Angebot abgegeben werden. Die visuelle wöchentliche Kontrolle liegt bei 20,50 €/netto pro Anlage. Müsste diese eine Anlage täglich kontrolliert werden und das Unternehmen hierfür extra anreisen, würden sich die Kosten deutlich höher belaufen. Zudem müsste das Gelände noch vor Kitabetrieb abgenommen werden und Mängel beseitigt werden, die wiederum extra vergütet werden müssen oder zusätzliches Personal erfordern. CDU-Fraktion Herrn Dr. med. Helmut Preiß 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Gespräche hat die Stadt mit Eltern geführt, die bei der Organisation einer Nutzung des Spielplatzes für nicht in der Kita betreute Kinder helfen möchten? Antwort 4: Bei dieser Tätigkeit können die Eltern leider wenig helfen. Hier wird geschultes und qualifiziertes Personal benötigt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Situation Spielplatz Kindertagesstätte Dersdorf, Albertus-Magnus-Straße“ Sehr geehrter Herr Dr. Preiß, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Bemühungen gibt es seitens der Verwaltung, die Nutzung des Spielplatzes auch für nicht in der Kita betreute Kinder außerhalb der Betreuungszeiten zu ermöglichen? Antwort 1: Die Bemühungen haben schon vor einem Jahr stattgefunden, da es damals bereits eine Anfrage hierzu gab. Hier ist man zu dem Entschluss gekommen, dieses Außengelände der Kita nicht für die Öffentlichkeit zu nutzen. Frage 2: Falls es keine Bemühungen gibt: was ist der Grund dafür? Welche Voraussetzungen müssen er- füllt sein, damit eine solche Nutzung erfolgen kann? Antwort 2: Der Grund hierfür ist die Verkehrssicherungspflicht des Außengeländes. Diese Kontrollen erfol- gen 1x wöchentlich und müssten dann bei einer öffentlichen Nutzung täglich erfolgen. Frage 3: Wie hoch ist der finanzielle bzw. personelle Aufwand zur Ermöglichung einer solchen Nutzung? Antwort 3: Für die Kontrollen gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen, welches die Ver- kehrssicherheitspflicht in den Kitas und Schulen durchführt. Durch die Anzahl der Kitas und Schulen konnte hier ein kostenneutrales Angebot abgegeben werden. Die visuelle wöchentliche Kontrolle liegt bei 20,50 €/netto pro Anlage. Müsste diese eine Anlage täglich kontrolliert werden und das Unternehmen hierfür extra anreisen, würden sich die Kosten deutlich höher belaufen. Zudem müsste das Gelände noch vor Kitabetrieb abgenommen werden und Mängel beseitigt werden, die wiederum extra vergütet werden müssen oder zusätzliches Personal erfordern. CDU-Fraktion Herrn Dr. med. Helmut Preiß 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Gespräche hat die Stadt mit Eltern geführt, die bei der Organisation einer Nutzung des Spielplatzes für nicht in der Kita betreute Kinder helfen möchten? Antwort 4: Bei dieser Tätigkeit können die Eltern leider wenig helfen. Hier wird geschultes und qualifiziertes Personal benötigt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nächtliche Polizeipräsenz in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2024 beantworte ich in Abstimmung mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Frage 1: In wieweit steht ein Einsatzfahrzeug von der Polizeiwache Bornheim für Einsätze im Stadtgebiet Bornheim in den Nachtstunden zur Verfügung? Bitte stellen sie die Zeiten sowohl für Werktage als auch für Wochenenden dar. Frage 2: Wenn kein Streifenwagen in den Nachtstunden am Standort der Polizeiwache Bornheim bereit- gestellt wird: Wie wird sichergestellt, dass ein Streifenwagen in Bornheim dauerhaft präsent ist, auch wenn es keinen konkreten Anlass gibt? Frage 3: Wieviele Polizisten und wieviele Einsatzfahrzeuge werden dauerhaft in den Nachtstunden für Bornheim vorgehalten? Frage 4: Wie groß ist das Einsatzgebiet der Einsatzfahrzeuge und wieviele Fahrzeuge werden im links- rheinischen Rhein-Sieg-Kreis nachts eingesetzt? Frage 5: Ist in den Kommunen der Kreispolizeibehörde Siegburg mit ähnlicher Einwohnerzahl und Topo- graphie wie z.B. Hennef und Siegburg ebenfalls nächtlich keine "Vor Ort" Präsenz vorgesehen? Antwort 1 - 5: Gerne informieren wir sie darüber, dass im Bereich der Polizeiwache Bornheim weiterhin immer ein Streifenwagen im Nachdienst eingesetzt sein wird. Die ursprünglich vorgesehenen Verände- rungen werden auf der Grundlage einer nun angepassten Planung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen